In den vergangenen Jahren war die ÖMAG für die Vergabe der Bundesförderung für Photovoltaik, offiziell Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), zuständig. Im Jänner 2024 wurde jedoch die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlage eingeführt, was in der Theorie das Ende der ÖMAG PV Förderung heißt. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in denen du Anspruch auf die Förderung für deine PV-Anlage und deinen Batteriespeicher haben kannst, beispielsweise, wenn du die Voraussetzung für den Nullsteuersatz nicht erfüllst. Bei Otovo erfährst du alles, was du über die Förderung für das Jahr 2024 wissen musst.

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Was passiert mit der ÖMAG PV Förderung im Jahr 2024?

Noch bis Ende vergangenen Jahres förderte die österreichische Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik mit den sogenannten Investitionszuschüssen nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welche von der ÖMAG vergeben wurden. Antragsteller erhielten im Jahr 2023 bis zu 250€/kWp für ihre Photovoltaikanlage zurück. Die maximale Fördersumme lag bei insgesamt 30 % der Investitionskosten für die Anlage.

Anfang des Jahres 2024 wurde in Österreich jedoch die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlage abgeschafft. Wer ab sofort eine Anlage auf seinem Dach installieren lässt, zahlt demnach die 20 % MwSt., die bislang auf den Gesamtpreis angefallen ist, nicht mehr. Im Gegenzug können Personen, die eine PV-Anlage zum Nullsteuersatz installieren lassen, die ÖMAG PV Förderung nicht beantragen

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Was passiert also mit der ÖMAG PV Förderung im Jahr 2024? Obwohl die neue Umsatsteuerförderung in gewisser Weise die ÖMAG Förderung für Photovoltaik ersetzt, wird letztere nicht ganz abgeschafft. Beispielsweise bleibt der Förderanspruch für Personen, die den Zuschuss im vergangenen Jahr beantragt haben, bestehen. Auch Personen, die die Voraussetzungen für die 0 % MwSt. nicht erfüllen, können weiterhin die ÖMAG PV Förderung beantragen.


Wichtig! ⚠️

Personen, die vor dem 31. Dezember 2023 einen Antrag auf die ÖMAG Förderung für Ihre Photovoltaikanlage bewilligt bekommen haben, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Nullsteuersatz. Eine Ausnahme besteht, wenn der Antrag auf die Bundesförderung aus bestimmten Gründen zurückgezogen wurde. Beispielsweise gilt ein Antrag als zurückgezogen, wenn die Inbetriebnahme nicht fristgemäß erfolgt ist.

Wer kann die ÖMAG Förderung für PV-Anlagen beantragen?

Wie bereits in den vergangenen Jahren, müssen auch im Jahr 2024 eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden, um Anspruch auf die ÖMAG PV Förderung zu haben. So kann die Förderung nur von Personen beantragt werden, die keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung haben. Zudem müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Netzbetreiberanmeldung muss vorhanden sein (es muss eine Zählpunktnummer (ZPN) geben).
  • Alle Genehmigungen oder Anzeigen für die Errichtung oder Erweiterung der PV-Anlage liegen vor.
  • Die Montagearbeiten haben noch nicht begonnen.
  • Die geplante Anlage entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Personen, die die ÖMAG Förderung beantragen möchten, müssen zudem darauf achten, dass sie nach Errichtung der PV-Anlage Rechnungen inklusive Umsatzsteuer einreichen. Andernfalls kann der Antrag auf die Bundesförderung rückwirkend abgelehnt werden.


Wer hat keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung? 

Keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung haben Personen, die eine PV-Anlage mit einer Engpassleistung über 35 kWp auf ihr Dach installieren lassen. Zudem muss für die 0 % MwSt die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Gebäudes gebaut werden. Genauere Informationen zu den Voraussetzungen erhältst du in unserem Artikel zum Thema Umsatzsteuerbefreiung in Österreich.

Wie hoch ist die ÖMAG Förderung für Photovoltaik?

Die Höhe der ÖMAG PV Förderung wird jeweils individuell berechnet und ist von insgesamt vier Fördergrenzen abhängig:

  1. Leistungskriterium: Wie hoch ist die Leistung in kWh der geplanten PV-Anlage?
  2. Kostenkriterium: Wie teuer ist die geplante PV-Anlage?
  3. Höhe der benötigten Förderung: Wie hoch ist die benötigte Förderung für die Umsetzung des PV-Projektes? Bei der Berechnung müssen jegliche öffentlichen Förderungen berücksichtigt werden.
  4.  Beihilfeintensität (für Unternehmen): Auf welche Investitionszuschüsse hat das Unternehmen Anspruch?

Fördergrenzen für Privatpersonen

Für Privatpersonen sind in der Regel die ersten beiden Fördergrenzen, d.h. das Leistungs- und Kostenkriterium ausschlaggebend. 


Beispiel: Du möchtest eine PV-Anlage auf deinem Dach installieren lassen, die insgesamt 15.000€ (Kostenkriterium) kosten soll. Wie bereits erwähnt, kann die Fördersumme maximal 30 % der Investitionskosten betragen.Die Fördergrenze liegt somit bei 4.500€. Ob du die Gesamtsumme erhältst, hängt von der Leistung (Leistungskriterium) deiner Anlage ab. Hier unterscheidet die ÖMAG zwischen vier Kategorien:

Kategorie Maximale Fördersumme/kWp
Kategorie A (Anlage 1 kWp bis 10 kWp) Max. 285 €/kWp
Kategorie B (Anlage über 10 kWp bis 20 kWp) Max. 250 €/kWp
Kategorie C (Anlage über 20 kWp bis 100 kWp) Max. 160 €/kWp
Kategorie D (Anlage über 100 kWp bis 1.000 kWp) Max. 140 €/kWp
Stromspeicher Max. 200 €/kWp

Anmerkung der Redaktionen: Bei diesen Zahlen handelt es sich um die Fördersummen des letzten ÖMAG Fördercalls im Oktober 2023. Die Zahlen für dieses Jahr sind noch nicht bekannt.

Deine Anlage hat eine Leistung von 12 kWp, so dass du Anspruch auf 250€/ kWp hast, also auf insgesamt 3.000€. Da dies unter der maximalen Fördergrenze liegt, erhältst du also eine ÖMAG PV Förderung in Höhe von 3.000€. Möchtest du außerdem einen Batteriespeicher mit 10 kWh kaufen, der 10.000 € kostet, erhältst du zusätzlich 2.000€.

Wie kann die ÖMAG PV Förderung beantragt werden?

Die Bundesförderung kann während der sogenannten ÖMAG Fördercalls beantragt werden. Diese finden mehrmals im Jahr statt (2023 waren es insgesamt vier Mal) und dauern jeweils zwei Wochen. Für das Jahr 2024 ist noch nicht bekannt, wann die Fördercalls stattfinden. 

Der Ablauf der Antragstellung ist für jeden dieser ÖMAG Fördercalls der gleiche. Insgesamt gibt es vier Phasen, die nacheinander durchlaufen werden müssen:

  1. Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags
  2. Fördervertragserstellung
  3. Einreichung der Endabrechnung
  4. Auszahlung der ÖMAG PV Förderung

Phase 1: Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags

Zu Beginn der Antragstellung muss ein Ticket gezogen werden. Diese Tickets sind sehr begehrt und daher leider auch sehr schnell vergriffen. Innerhalb der letzten Calls waren die Kontingente in den verschiedenen Kategorien innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft. 

Du findest das Ticket auf der Website der ÖMAG unter Ticketausgabe, ab Beginn des ÖMAG Fördercalls. Nachdem du die Informationsfelder ausgefüllt und auf Ticket erzeugen geklickt hast, musst du das Ticket am nächsten Tag und zwar innerhalb von 18 Stunden vervollständigen. Hierfür musst du folgenden Angaben machen bzw. Nachweise einreichen:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns der Arbeiten und des Abschlusses
  • Standort oder geplanten Standort des Vorhabens
  • Kosten des Vorhabens (Angebot)
  • Technische Projektbeschreibung
  • Bestätigung über die Möglichkeit eines Anschlusses an das öffentliche Netz
  • Zusammenstellung der Investitionskosten
  • Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen

Phase 2: Fördervertragserstellung

Im nächsten Schritt findet die Vertragserstellung für die ÖMAG PV Förderung statt. Der Vertrag kann im Online-Portal, in dem auch das Ticket gezogen wurde, heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass dieser Antrag innerhalb von 7 Tagen fertiggestellt wird. Danach findet die Prüfung der Unterlagen durch die ÖMAG statt. Dies dauert meist bis zum Ende des jeweiligen ÖMAG Fördercalls.

Phase 3: Einreichung und Endabrechnung

Spätestens 6 Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme müssen folgende Unterlagen für die Endabrechnungen über das Online-Portal eingereicht werden:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise (Barzahlungen sind ausgeschlossen)
  • Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers
  • Fotos der Anlage (bei Photovoltaikanlagen: Front- und Seitenansicht, falls möglich auch Rückansicht) samt Wechselrichter und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen
  • Nachweis über die Inbetriebnahme bzw. den Anschluss an das öffentliche Netz

Achtung! ⚠️

Wird die Endabrechnung unvollständig oder nach Ablauf der Frist eingereicht, so gilt der Antrag auf die ÖMAG PV Förderung als zurückgezogen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall keinen finanziellen Zuschuss für seine Photovoltaikanlage.

Phase 4: Auszahlung der ÖMAG Förderung PV-Anlage

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Inbetriebnahme der Anlage und Prüfung der Endabrechnung. Der Antragsteller erhält die Förderung auf sein Konto überwiesen.

Ob auf Bundes- oder Landesebene, bei Otovo versuchen wir dich Schritt für Schritt bei der Beantragung deiner Förderungen zu unterstützen und stehen dir mit allen Informationen zur Seite, um dich so bestmöglich beraten zu können. 

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