Am 1. Jänner 2024 ist die PV-Anlagen Mehrwertsteuer in Österreich abgeschafft worden. Das bedeutet, dass auf die Anschaffung einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer mehr anfällt und die Preise somit deutlich sinken.

Mit dieser Maßnahme setzt die Regierung eine langjährige Forderung der PV-Branche um und öffnet dem Ausbau von Photovoltaikanlagen in Österreich groß die Türen.

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Was bedeutet Abschaffung der PV-Anlagen Mehrwertsteuer?

Ende des vergangenen Jahres hat die Österreichische Bundesregierung entschieden, dass ab dem 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr auf PV-Anlagen anfallen soll. Diese Steuerbefreiung betrifft:

  • die Lieferungen,
  • den innergemeinschaftlichen Erwerbe,
  • die Einfuhren und
  • die Installationen von Photovoltaikmodulen.

Zudem werden nicht nur die Module günstiger, sondern auch das Zubehör, wie z.B. Batteriespeicher und die Komponenten wie z.B. Wechselrichter und Solarkabel. Leistungen


Was fällt unter Installation von Photovoltaikmodulen? 👷

Mit Installation der Photovoltaikmodulen sind jegliche Arbeiten gemeint, die dazu dienen eine PV-Anlage sicher auf einem Gebäude zu befestigen und bedienbar zu machen. Hierzu gehört beispielsweise die Planung der PV-Anlage durch den Installateur, die Montage der Anlage und die Fertigstellungsmeldung beim Netzbetreiber.

Jegliche Installationsarbeiten müssen zudem direkt gegenüber dem Anlagebetreiber erbracht werden. Die in der Lieferkette vorausgehenden Lieferungen profitieren demnach nicht von dem Steuervorteil.


Welche Voraussetzung müssen für die Steuerbefreiung erfüllt werden?

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf die Steuerbefreiung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp beträgt und die Anlage auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäudes installiert wird. Zu diesen Gebäuden gehören

  • Gebäude, die Wohnzwecken dienen, 
  • Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden,
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
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Wichtig!☝️

Damit eine Solaranlage als auf bzw. in der Nähe eines Gebäudes gilt, muss diese auf einem Gebäude oder Bauwerk desselben Grundstückes stehen. Die Anlage kann demnach sowohl auf dem Wohnhaus als auch auf der Garage, dem Gartenschuppen oder gar dem Zaun desselben Grundstückes installiert werden.


Weiter wichtige Voraussetzung für die Steuerbefreiung lauten wie folgt:

  • Die Steuerbefreiung gilt nicht rückwirkend. Nur Personen, die ihre PV-Anlage ab dem 1. Jänner 2024 bestellt, geliefert bekommen bzw. installiert haben, haben demnach Anspruch auf den Nachlass. Ausschlaggebend ist hier grundsätzlich der Zeitpunkt der Abnahme (Lieferung bei eigener Installation bzw. Ende der Bauarbeiten bei Installierung durch Installateure).
  • Für die entsprechende Photovoltaikanlage darf bis 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht worden sein.

Sind Reparaturen und Erweiterungen der Solaranlage begünstigt? 🛠️

Reparaturarbeiten fallen in der Regel nicht unter die Steuerbefreiung für PV-Anlagen. Eine Ausnahme gilt, wenn Module, Zubehör oder Komponenten ersetzt werden. Grund dafür ist, dass in solchen Fällen eine Lieferung vorliegt.

Eine Erweiterung der Photovoltaikanlage ist so lange begünstigt wie die Engpassleistung von 35 kWp nicht überschritten werden. Für eine simple Nachrüstung, z.B. Kauf eines Speichers gilt jedoch der Normalsteuersatz.


Was kostet eine PV-Anlage ohne Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer für PV-Anlagen liegt in Österreich aktuell bei 20 %. Der Direktkauf einer PV-Anlage mit 5,5 kWp (ohne Batteriespeicher) liegt im Oktober 2023 in Niederösterreich durchschnittlich bei 11.431€. Ohne die Umsatzsteuer auf die PV-Anlage können Sie 1.906€ sparen und demnach nur noch 9.525 € für die gleiche Anlage zahlen.

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Allerdings besteht bereits jetzt die Sorge, dass die 20 % Umsatzsteuerbefreiung nicht beim Endkunden ankommen und stattdessen die Netto-Preise von Anbietern angehoben werden. Wir bei Otovo verpflichten uns, die Umsatzsteuerbefreiung direkt und 1:1 an unsere Kunden weiterzugeben. Niklas Jonas, Geschäftsführer von Otovo Österreich, sagt dazu: 

“Um sicherzustellen, dass der Wegfall der Umsatzsteuer auch bei unseren Kunden ankommt, verpflichten wir uns, alle Preise zu monitoren und halbjährlich zu reporten. Nur so können wir sicherstellen, dass der entstehende Preisvorteil weitergegeben wird und seinen Zweck, nämlich den Beitrag zur Energiewende, auch entfaltet.“ 

Warum lohnt sich gerade jetzt der Kauf einer PV-Anlage?

Die Anschaffung einer PV-Anlage hat viele Vorteile. Du produzierst deinen eigenen Strom und machst dich somit weitestgehend unabhängig vom Stromnetz. Ganz nebenbei schützt du zudem die Umwelt mit der Produktion von 100 % erneuerbarer Energie. Neben diesen Vorteilen lohnt sich die Installation einer Photovoltaikanlage gerade jetzt! Wieso? Das erfährst du hier!

Umsatzsteuerbefreiung Österreich & bei Otovo

Mit der 0 % Umsatzsteuer für PV Anlagen ist Photovoltaik seit Jänner 2024 deutlich günstiger. Bei Otovo helfen wir die bereits jetzt von den günstigeren Preisen zu profitieren.

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Hardware wird günstiger

Aktuell sinken die Kosten für die Hardware von Photovoltaikanlagen. Das sehen auch wir: seit Beginn des Jahres sind von Otovo gebaute Projekte rund 30 % günstiger geworden. Grund dafür ist die hohe Verfügbarkeit von Solarkomponenten. Rund 80 Gigawatt unverkaufte Solaranlagen lagern die Hersteller aktuell in Europa. Das ist so viel, wie in der gesamten EU in 2 Jahren installiert wird! Mitte Juli waren es noch 40 GW.

Das Angebot ist demnach höher als die Nachfrage und das bedeutet für die Kunden günstigere Preise beim Kauf einer PV-Anlage. Allerdings sehen wir Signale in der Wertschöpfungsketten, die darauf hindeuten, dass die Preise demnächst wieder steigen könnten. 


Achtung! ⚠️

Sobald die Anfrage wieder steigt und die gelagerte Hardware sinkt, steigen auch die Preise. Es heißt also schnell zugreifen, um von den Kostenvorteilen zu profitieren!


Unsicherheit beim Einspeisetarif

Du hast eine Solaranlage, aber verbrauchst nicht die Totalität des erzeugten Stroms? Keine Sorge, hierfür gibt es den sogenannten Einspeisetarif. Strom, den du also nicht verbrauchst, kannst du in das Netz einspeisen und erhältst dafür sogar Geld. Allerdings sinken die Einspeisetarife in den letzten Wochen und Monaten stetig. Aktuell zahlt die OeMAG 12,46 Cent/kWh. Anfang des Jahres 2023, waren es noch rund 40 Cent/kWh.

Neben dem sinkenden Einspeisetarif, gibt es zudem ein sogenanntes Einspeiselimit. Einige Netzanbieter bieten Neukunden demnach bereits jetzt schon nicht mehr die Möglichkeit der Einspeisung, da sie eine Überlastung des Netzes befürchten. Wir vermuten, dass sich dieser Trend auf Landesebene noch weiter verstärken wird, wodurch immer weniger Möglichkeiten zur Einspeisung gegeben sein werden. 

Kaufst du jetzt deine Photovoltaikanlage hast du also bessere Chance noch von dem Einspeisetarif zu profitieren.

Unsicher, was den Kauf deiner PV-Anlage betrifft? Unsere Experten von Otovo beraten dich gerne!

Häufig gestellte Fragen zur Abschaffung der PV Anlagen Mehrwertsteuer

Seit und bis wann gilt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen?

Seit Jänner 2024 gibt es auf PV Anlagen keine Mehrwertsteuer mehr in Österreich. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt insgesamt für zwei Jahre, und zwar für das Jahr 2024 und das Jahr 2025.

Anmerkung der Redaktion: Es ist davon auszugehen, dass es sich um ein langfristiges Vorhaben handelt.

Worauf muss keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden?

Die Umsatzsteuerbefreiung fällt sowohl auf die Photovoltaikmodule als auch auf jegliche weiteren Komponenten und jegliches Zubehör an. Zudem gilt die Steuerbefreiung auch für die Installierung der PV-Anlage, d.h. jegliche Arbeiten, die der Betriebnahme der Anlage dienen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um Anspruch auf die Steuerbefreiung zu haben, darf die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kWp betragen und muss auf oder in der Nähe eines bestimmten Gebäudes installiert werden.

Zudem darf die PV-Anlage nicht vor dem 1. Jänner 2024 installiert worden sein und es darf auch kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vor dem 31. Dezember 2023 eingereicht worden sein.

Fällt auf die Miete einer PV-Anlage Umsatzsteuern an?

Grundsätzlich müssen Mieter einer PV Anlage Umsatzsteuern zahlen, da bei der Miete keine Lieferung vorliegt. Anders sieht es jedoch beim Leasing aus: Personen, die eine PV-Anlage leasen zahlen 0 % MwSt. auf ihre Anlage.

Seit Beginn des Jahres 2024 setzen wir daher bei Otovo für neue Verträge und noch nicht abgeschlossene Projekte, statt wie bislang Mietverträge, nur noch Leasingverträge auf. Diese rechtliche Feinheit hat keine Auswirkungen auf die Kunden, außer dass sie dank dieser Änderung auch bei der Anmietung einer Anlage Anspruch auf die 0 % MwSt. haben und die  Anlage nach Ende der Laufzeit mit der letzten Rate automatisch in ihr Eigentum übergeht.

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