Allgemeine Geschäftsbedingungen - Direktkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 UMFANG UND PARTEIEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge zwischen Otovo GmbH ("Otovo") und dem einzelnen Kunden ("Kunde") über den Kauf und die Installation einer kompletten Solarenergieanlage, einer Batterie, einer Ladestation, einer Wärmepumpe und/oder zugehöriger Energieprodukte, wie in den Spezifischen Bedingungen ("Spezifische Bedingungen") näher spezifiziert. Die Solarenergieanlage, die Batterie, die Ladestation, die Wärmepumpe und andere zugehörige Energieprodukte werden im Folgenden gemeinsam als "Produkte" bezeichnet. Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen, die für die Solarenergieanlage, die Batterie, die Ladestation, die Wärmepumpe oder andere zugehörige Energieprodukte spezifisch sind, sind für den Kunden nur relevant, wenn sie gemäß der Spezifischen Bedingungen anwendbar sind. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Otovo nicht an, es sei denn, Otovo hätte ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifischen Bedingungen werden gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

2 PRIVACY

Otovo behandelt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit den von den Behörden ergriffenen Maßnahmen. Eine detaillierte Beschreibung des Umgangs von Otovo mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie ( www.otovo.at/legal/privacy/).

3 ABSCHLUSS DES VERTRAGS

  1. Otovo betreibt die Website www.otovo.at, auf der die Kunden verschiedene Daten eingeben und maßgeschneiderte Leistungspakete für Produkte konfigurieren können.
  2. Auf der Grundlage der vom Kunden über ein Webformular zur Verfügung gestellten zusätzlichen Daten, die für die Konfiguration und Installation der Produkte relevant sind, unterbreitet Otovo dem Kunden online ein Vertragsangebot für den Kauf der Produkte. Mit der Online-Unterzeichnung und der Rücksendung des Vertragsformulares an Otovo erklärt der Kunde gegenüber Otovo verbindlich die Annahme des Vertrages.
  3. Otovo ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen (siehe unten "Bonitätsprüfung"). Fällt die Bonitätsprüfung des Kunden negativ aus, kann Otovo vom Vertrag zurücktreten oder geänderte Zahlungsbedingungen gemäß dem Abschnitt "Bonitätsprüfung" verlangen.
  4. Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte des Kunden vom Vertrag richten sich nach dem nachstehenden Abschnitt "Rücktrittsbedingungen".

4 VOR DER INSTALLATION

4.1 Preise

4.1.1 Was bestimmt den Preis

  1. Der von Otovo angebotene Preis ist der endgültige Preis für die Produkte, vorausgesetzt, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen und Informationen über das Grundstück oder die Gebäude des Kunden richtig sind.
  2. Wenn die Installation nicht den allgemeinen Preisannahmen gemäß Abschnitt 4.1.3 Allgemeine Preisannahmen Nr. 1 – 7 entspricht, wird der Preis der Produkte entsprechend erhöht oder gesenkt. Der Kunde wird benachrichtigt über solche Preisänderungen. Änderungen, die zu einer Senkung des Preises für den Kunden führen, unterliegen einem einseitigen Vorbehaltsrecht von Otovo. Änderungen, die zu einer Preiserhöhung führen, bedürfen einer gegenseitigen Vertragsanpassung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Zumutbarkeitskriterien für die andere Partei. Der Kunde sollte mit angemessenen Änderungen einverstanden sein. Die Parteien vereinbaren, dass eine Preiserhöhung von höchstens 5% als angemessene Änderung gilt.
  3. Können sich die Parteien nicht auf eine Änderung des Vertrags einigen, so kann Otovo den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

4.1.2 Was im Preis inbegriffen ist

  1. Die Preise und die anwendbaren Gebühren sind unter den Spezifischen Bedingungen festgelegt. Die Preise und Gebühren beinhalten immer die Installation der Produkte gemäß den Bedingungen in den allgemeinen Preisannahmen, einschließlich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker und Inbetriebnahme, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes angegeben.
  2. Die Preise enthalten keine Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzeigentümer, dem Wechsel des Stromzählers oder der Beantragung einer Baugenehmigung, falls dies von den örtlichen oder nationalen Behörden verlangt wird.
  3. Ortsbesichtigungen vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, Otovo oder die Subunternehmer von Otovo, die für die Projektierung und Detailplanung der Installation verantwortlich sind, halten dies für notwendig.
  4. Kampagnen und/oder Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung angewendet werden.

4.1.3 Allgemeine Preisannahmen

Die Preise für die Produkte basieren auf einer Installation, die unter regulären und normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschließlich der folgenden Annahmen:

  1. Das Grundstück, auf dem die Produkte installiert werden sollen, ist bereit und steht spätestens zwei Monate nach Vertragsabschluss zur Installation zur Verfügung. Beachten Sie, dass das tatsächliche Installationsdatum aus den unten beschriebenen Gründen später liegen kann.
  2. Die verdeckte Installation und/oder Verkabelung im Innen- oder Außenbereich ist nicht im Preis enthalten.
  3. Vorhandene Kabelrohre werden nur dann verwendet, wenn sie für die im Projekt verwendeten Geräte geeignet sind.
  4. Das öffentliche Stromnetz und die bestehende Elektroinstallation auf dem Grundstück des Kunden entsprechen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sind von ausreichender Kapazität und Qualität, um die Installation und den Anschluss der Produkte ohne zusätzliche Verbesserungen oder Anpassungen zu ermöglichen.
  5. Der Schaltschrank auf dem Grundstück des Kunden entspricht den geltenden Vorschriften und verfügt über ausreichend Platz.
  6. Die Hauptsicherung, der Stromkreis und der sind ausreichend dimensioniert.
  7. Die Installation erfolgt in demselben Gebäude, in dem sich der Hauptschaltschrank befindet. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.
  8. Spezifische Preisannahmen für die Solarenergieanlage:
    1. Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter und/oder Schaltschrank sollte auf dem praktischsten und kosteneffizientesten Weg erfolgen, wobei die Gesamtkabellänge maximal 50 Meter betragen darf.
    2. Der Wechselrichter wird im selben Gebäude wie die Solarenergieanlage, im selben oder angrenzenden Raum wie der Schaltschrank mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern installiert und an das Stromnetz angeschlossen.
    3. Optionale Komponenten wie Optimierer und intelligente Zähler sind nicht im Preis inbegriffen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.
    4. Die Dacheindeckung befindet sich in einem geeigneten und undurchlässigen Zustand und verfügt über eine solide Dachunterkonstruktion, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Sollte sich das Dach oder das Grundstück in einem Zustand befinden, in dem die Installation der Solarenergieanlage ohne größere Reparaturen oder bauliche Maßnahmen an der Bedachung und/oder ihrer Unterkonstruktion nicht sicher durchgeführt werden kann, hat Otovo das Recht, das Projekt abzubrechen und den Vertrag ohne jegliche Haftung zu beenden sowie dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
    5. Die Bedachung ist nicht aus Schiefer oder Gras. Schiefer- oder Grasbedachungen können separat angeboten und bepreist werden, sofern verfügbar.
    6. Installationen mit eingelegten Paneelen, sofern angeboten, werden gesondert berechnet und der Preis beinhaltet das Entfernen von Ziegeln und anderen Dacheindeckungen im Bereich der vorgesehenen Paneele. Im Falle der Installation auf einem neuen Dach muss das Dach bereits mit Latten versehen und montiert sein.
    7. Die Montage auf speziellen Bedachungen, wie z.B. Bedachungen aus asbesthaltigen Materialien, wird gesondert berechnet. Bei Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien hat Otovo das Recht, das Projekt abzubrechen und den Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen und dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Installationen auf asbesthaltigen Dächern stehen in jedem Fall unter folgenden Bedingungen: (1) Ein Installateur ist für die Installation der Solaranlage in dem betroffenen Gebiet verfügbar; (2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Qualität des Daches und etwaige Schäden, die sich aufgrund der Qualität des Daches an der Solaranlage ergeben; und (3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und die Kosten für einen Austausch des Daches (inklusive für die Deinstallation und die Neuinstallation des Solaranlage), wenn dies aus Gründen im Zusammenhang mit Asbest erforderlich sein sollte, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund einer öffentlichen Anordnung oder aufgrund von Wartungserfordernissen.
  9. Spezifische Preisannahmen für die Batterie:
    1. Die Batterie wird im selben oder einem angrenzenden Raum wie der Hauptschaltschrank installiert und angeschlossen, mit einer maximalen Kabellänge von 10 Metern.
    2. Wenn die Batterie an eine bestehende oder neu installierte Solarenergieanlage angeschlossen wird, wird die Batterie im selben Raum wie der Wechselrichter der Solarenergieanlage installiert und erfordert keine zusätzliche Hardware oder Änderung der Solarenergieanlage, um zu funktionieren.
    3. Der Raum, in dem die Batterie installiert wird, ist geeignet und erfüllt alle behördlichen Anforderungen in Bezug auf Belüftung, Feuerschutz oder Ähnliches.
    4. Die Wand oder Fläche, an der die Batterie installiert wird, ist ausreichend dimensioniert, um das Gewicht der Batterie zu tragen. Strukturelle Verstärkungen können notwendig sein, um die Batterie sicher zu installieren, und dies kann zu zusätzlichen Kosten für den Kunden führen.
  10. Spezifische Preisannahmen für die Ladestation:
    1. Die Ladestation wird im selben Gebäude wie der Hauptstromkasten installiert. Wird sie in einem separaten Gebäude installiert, muss ein elektrischer Unterverteiler, der den regulatorischen Anforderungen und den technischen Spezifikationen der Ladestation entspricht, vorhanden sein.
    2. Der Stromkasten verfügt über freien Platz für eine neue Sicherung und andere zusätzliche notwendige Komponenten.
    3. Die Verkabelung von der Ladestation zum Stromkasten sollte den praktischsten und kosteneffizientesten Weg folgen, mit einer maximalen Gesamtkabellänge von 30 Metern.
    4. Abhängig von Marke und Modell kann ein Kommunikationsgateway neben der Ladestation installiert werden. Das Gateway stellt sicher, dass die Ladestation über eine App verwaltet werden kann und erfordert eine kabelgebundene Internetverbindung, die im selben oder im angrenzenden Raum wie die Ladestation verfügbar ist, mit einer maximalen Entfernung von 5 Metern von der Ladestation.
    5. Der Installationsort der Ladestation ist geeignet und erfüllt alle regulatorischen Anforderungen an Belüftung, Brandschutz oder Ähnliches, falls zutreffend. Die Ladestation ist vor direkter Sonneneinstrahlung, Schnee und Wassereintritt geschützt.
  11. Spezifische Preisannahmen für die Wärmepumpe:
    1. Die Inneneinheit(en) des Wärmepumpensystems wird/werden auf der gegenüberliegenden Seite der Wand positioniert, an der die Außeneinheit installiert ist. Kabeldurchführungen und Rohre sollten den praktischsten und kosteneffizientesten Weg folgen, mit einer maximalen Länge von 10 Metern. Andere Platzierungen können angeboten und separat berechnet werden, falls verfügbar.
    2. Der Stromkasten verfügt über freien Platz für eine neue Sicherung und andere zusätzliche notwendige Komponenten.
    3. Das Hauptstromkabel des Hauses ist ausreichend dimensioniert für die Wärmepumpe.
    4. Wenn die Wärmepumpe an ein zentrales Warmwasserverteilungssystem angeschlossen ist, sollte das zentrale Warmwasserverteilungssystem in einem geeigneten Zustand sein und alle relevanten, regulatorischen Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Modifikationen für dessen Funktion können angeboten und separat berechnet werden, falls verfügbar.
    5. Wenn die Wärmepumpe das bestehende Gasboilersystem ersetzt, sollte das bestehende Gasboilersystem in einem geeigneten Zustand sein und alle relevanten, regulatorischen Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Modifikationen für dessen Funktion können angeboten und separat berechnet werden, falls verfügbar.
    6. Der Technikraum, in dem die Inneneinheit der Wärmepumpe installiert wird, erfüllt alle relevanten regulatorischen Anforderungen.

4.2 Kreditgenehmigung

Otovo ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen, und das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung. Otovo kann verlangen, dass der Kunde die Installation im Voraus bezahlt oder eine Sicherheit für die vollständige Bezahlung zum Fälligkeitstermin leistet.

4.3 Subventionen

Otovo ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventions- oder Förderprogramme im Namen des Kunden. Die Preise können brutto und netto angegeben werden. Der Kunde haftet immer für den Bruttopreis bei Lieferung (wie unten definiert) der Produkte.

4.4 Vom Kunden bereitgestellte Informationen

  1. Der Preis für die Produkte basiert auf Informationen, die Otovo vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Mit der Unterzeichnung des Angebots von Otovo bestätigt der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über den physischen Zustand des Dachs, des Dachmaterials, des Stromnetzes und des Elektroschranks. Sollten die bereitgestellten Informationen falsch oder irreführend sein (in jedem Fall wie von Otovo festgelegt) hat Otovo das Recht, die Preise und Gebühren entsprechend anzupassen oder zu beenden und das Projekt abzubrechen, ohne Verzögerung und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden.
  2. Der Kunde stellt Otovo und seinen Partnern alle für die Installation der Produkte relevanten Informationen zur Verfügung. Kostenerhöhungen, die sich aus den ungenauen Informationen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Zu den fehlerhaften Informationen gehören unter anderem falsche oder irreführende Angaben über den technischen Zustand des Grundstücks des Kunden.
  3. Bei fehlerhaften Angaben des Kunden wird die Installation der Produkte neu berechnet und abgeschlossen.Können sich die Parteien nicht auf eine Neupreisbildung einigen und hat der Kunde schuldhaft erheblich falsche Angaben gemacht, kann Otovo den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadenersatz verlangen.

4.5 Erlaubnisse und Genehmigungen

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Installation der Produkte die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden einzuholen. Solche Genehmigungen können Baugenehmigungen der Stadt oder Gemeinde, Stromversorgungs- und Anschlussvereinbarungen mit dem lokalen Netzeigentümer sowie Verkaufs- und -Abnahmeverträge über überschüssigem Strom mit dem Stromversorger des Kunden umfassen.
  2. Otovo ist nicht dafür verantwortlich, solche Genehmigungsverfahren im Namen des Kunden zu unterstützen oder durchzuführen. Otovo behält sich das Recht vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihn bei einem Genehmigungsverfahren zu unterstützen.

4.6 Auswahl des Installateurs

  1. Otovo bedient sich bei der Entwicklung, Installation und Lieferung der Produkte von Subunternehmern. Der Kunde stimmt dem Einsatz von Subunternehmern durch Otovo zu, um seine Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zu erfüllen.
  2. Otovo wählt die Installationspartner und Subunternehmer unter Berücksichtigung von Kosten, Lieferzeiten und anderen Faktoren nach eigenem Ermessen aus. Der Kunde akzeptiert, dass die Auswahl von Installationspartnern und Subunternehmern für die Planung, Installation und Lieferung der Produkte im alleinigen Ermessen von Otovo erfolgt.

4.7 Projektentwicklung

  1. Es sind die Subunternehmer und Installationspartner von Otovo, die das Engineering und die Planung der Installation der Produkte durchführen, einschließlich der endgültigen Auswahl der Geräte und Komponenten sowie der elektrischen und mechanischen Planung. Die Projektplanung basiert auf Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt, wie z. B. die Adresse des Grundstücks, hochgeladene Bilder und Informationen über das Dachmaterial und die elektrische Anlage.
  2. Der Installationspartner von Otovo prüft die Eignung der von Otovo und dem Kunden vorgeschlagenen Platzierung der Produktenund kann Änderungen an der gewünschten Platzierung vornehmen, wenn dies erforderlich ist, um die Installation gemäß den Sicherheitsanforderungen oder den Anforderungen oder Einschränkungen des örtlichen Netzbetreibers durchzuführen.
  3. Der Installateur kann Änderungen an der geplanten Installation der Produkte vorschlagen, um die gewünschte Leistung zu erzielen.
    1. In Bezug auf die Solarenergieanlage können solche Änderungen die Änderung der Platzierung der Module, die Änderung der Anzahl der Module oder das Hinzufügen von Optimierern zu einem oder mehreren Solarmodulen umfassen. Otovo oder der Installationspartner wird vor der Installation die Verwendbarkeit und/oder die Platzierung des Wechselrichters wie im Vertrag angegeben bestimmen. Otovo oder der Installationspartner kann eine Änderung der Wechselrichterspezifikation vorschlagen, wenn dies für erforderlich gehalten wird.
    2. In Bezug auf die Batterie wird Otovo oder der Installationspartner vor der Installation die Verwendbarkeit und/oder die Platzierung der Batterie wie im Vertrag angegeben bestimmen. Otovo oder der Installationspartner kann eine Änderung der Batteriespezifikation vorschlagen, wenn dies für notwendig erachtet wird.
    3. Bezüglich der Ladestation werden Otovo oder der Installationspartner die Benutzbarkeit und/oder Platzierung der Ladestation vor der Installation bestimmen. Otovo oder der Installationspartner können eine Änderung der Spezifikation der Ladestation vorschlagen, falls dies als notwendig erachtet wird.
    4. Bezüglich der Wärmepumpe können solche Änderungen die Veränderung der Platzierung der Außen- und Inneneinheit(en) umfassen. Otovo oder der Installationspartner werden die Benutzbarkeit und/oder Platzierung der Wärmepumpe vor der Installation bestimmen. Otovo oder der Installationspartner können eine Änderung der Spezifikation der Wärmepumpe vorschlagen, falls dies als notwendig erachtet wird.
  4. Änderungen an den für die Installation geplanten Materialien und Ausrüstungen können vorgenommen werden, wenn dies aus Gründen der Lieferkette, der mangelnden Verfügbarkeit oder der mangelnden Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Ausrüstung erforderlich ist.
  5. Otovo wird den Kunden benachrichtigen, wenn die für die Installation vorgesehenen Produkten geändert werden müssen. Soweit der Typ des Produktes in den Spezifischen Bedingungen festgelegt ist, bedarf jede solche Änderung der Zustimmung des Kunden, es sei denn, die Änderungen führen dazu, dass der Kunde Produkte mit gleichwertigen Spezifikationen erhält. Eine fehlende Zustimmung des Kunden kann zur Kündigung des Vertrages durch Otovo führen.
  6. Der Besteller hat zumutbaren Änderungen zuzustimmen. Führen solche Änderungen zu einer wesentlichen Änderung der Leistung oder der Qualität der Produkte, werden die Parteien den Preis entsprechend anpassen und den Vertrag ändern. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen von nicht mehr als 5 % als angemessene Änderung gilt.
  7. Der Installateur plant die Anordnung und Installation der Produkte innerhalb bestimmter Sicherheitsgrenzen. In Bezug auf die Solarenergieanlage können diese Beschränkungen unter anderem sicherstellen, dass die Anforderungen an die Wind- und Schneelast erfüllt werden, dass notwendige Schneebarrieren angebracht werden können und dass Wasser effizient transportiert werden kann. Für die Anbringung von Schneefanggittern ist der Kunde verantwortlich. Auf Anfrage, die mindestens 14 Tage vor der Installation gestellt werden muss, können Schneefanggitter gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit montiert werden. Schneefanggitter sind nicht im Angebotspreis enthalten.
  8. Kunden, die eine Systemauslegung außerhalb der von den Installationspartnern festgelegten Sicherheitsparameter wünschen, müssen dies schriftlich bestätigen, und der Kunde ist sich bewusst, dass dies zum Verlust von Gewährleistungen führen kann.

4.8 Installationsdatum und -dauer

  1. Otovo wird dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung einen geschätzten Zeitrahmen und eine geschätzte Dauer für die Installation mitteilen.
  2. Der tatsächliche Installationstermin bzw. die tatsächlichen Installationstermine für die Produkte werden vom Installateur in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden anschließend mitgeteilt. Der/die Installationstermin(e) kann/können sich unter anderem aufgrund des Zeitplans für behördliche Genehmigungen und Einschränkungen in der Lieferkette ändern.
  3. Die Installation der Solarenergieanlage, der Solarmodule und der Wechselrichter erfordert normalerweise 2-5 Arbeitstage, je nach Größe des Projekts. Einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess, einschließlich der behördlichen Genehmigungen und/oder der Genehmigungen der örtlichen Energieversorger und der Arbeit der Elektriker, dauert jedoch in der Regel 4-8 Wochen. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Größe der Anlage und anderen örtlichen Gegebenheiten ab. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Otovo unter keinen Umständen für eine längere als die erwartete angemessene Installationszeit haftet.
  4. Die Installation einer Batterie, Ladestation oder Wärmepumpe erfordert in der Regel 1-2 Tage Arbeit, aber einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der Kunde stimmt zu, dass Otovo unter keinen Umständen für eine längere als die erwartete angemessene Installationszeit haftet.
  5. Die Installation der Produkte kann in mehreren Schritten erfolgen.

4.9 Upgrades und Zusatzaufträge

  1. Vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge müssen rechtzeitig vor der Installation mitgeteilt werden. Otovo behält sich das Recht vor, solche Upgrades oder Zusatzbestellungen abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von Otovo solche Upgrades oder Bestellungen nicht zulassen.
  2. Für vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge, die von Otovo nicht ohne Weiteres erfüllt werden können, können zusätzliche Gebühren anfallen. Der Kunde hat das Recht, solchen zusätzlichen Gebühren zuzustimmen oder das Upgrade oder die zusätzliche Bestellung zu stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden für den ursprünglich geplanten Kauf.

5 WÄHREND DER INSTALLATION

5.1 Zugang zum Grundstück des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass Otovo und seine Mitarbeiter (wie Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) zum Zweck der Installation der Produkte ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden haben.
  2. Otovo und seine Installationspartner müssen für die Installation der Produkte ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Anlagen haben.
  3. Der Kunde hat alle entfernbaren Hindernisse zu beseitigen und für die Schneeräumung und ähnliche Maßnahmen zu sorgen, die für den Zugang zum Grundstück des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.
    1. Bei der Installation der Solarenergieanlage dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zum Dach des Kunden (z. B. Pergolen, Wintergärten o. ä.) oder zu dem Raum, in dem der Wechselrichter installiert wird, einschränken oder erschweren.
    2. Bei der Installation der Batterie, der Ladestation oder der Wärmepumpe dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zu dem Raum oder dem Platz, in dem die Batterie, die Ladestation oder die Wärmepumpe installiert werden soll, einschränken oder erschweren.
    3. Kostenerhöhungen, die sich aus Beschränkungen des Zugangs zum Eigentum des Kunden, zu Strom oder Wasser ergeben, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

5.2 Keine Störung

  1. Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere das Montagepersonal stören oder Zugang zu den Bereichen des Standorts haben, in denen die Montage stattfindet.
  2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Otovo oder ihren Montagepartnern dürfen keine Teile der Arbeiten oder der Montage durch den Kunden oder durch von ihm gesondert und auf eigene Initiative beauftragte Unternehmer durchgeführt werden.
  3. Otovo bietet dem Kunden keine Entschädigung oder Rabatte für Arbeiten, die der Kunde auf eigene Initiative ausführt oder in Auftrag gibt. Solche Arbeiten führen zum Verlust aller mit den Produkten verbundenen Gewährleistungen.
  4. Der Kunde darf die automatisch durchgeführten vorbeugenden Wartungsfunktionen an der Batterie, der Ladestation oder der Wärmepumpe nicht beeinträchtigen oder deaktivieren.

5.3 Anpassungen und Konfiguration

Otovo ist bestrebt, etwaigen Änderungsbedarf vor der Installation zu ermitteln, doch kann es vorkommen, dass während der Installationsarbeiten Änderungen am Material und an der Ausrüstung vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen an der Installation vor Ort zu berücksichtigen. Die Bestimmungen in Abschnitt 4.7 (Projektentwicklung) gelten auch für Änderungen während der Installation.

6 NACH DER INSTALLATION

6.1 Lieferung und Inbetriebnahme

  1. "Lieferung" bedeutet:
    1. in Bezug auf die Solarenergieanlage, dass alle mit der Solarenergieanlage zusammenhängenden Ausrüstungen ordnungsgemäß und funktionsfähig installiert und getestet sind;
    2. in Bezug auf die Batterie, dass alle mit der Batterie zusammenhängenden Ausrüstungen korrekt und funktionsfähig installiert und getestet sind;
    3. in Bezug auf der Ladestation, dass alle Geräte, die sich auf die Ladestation beziehen, korrekt und funktional installiert und getestet sind;
    4. in Bezug auf der Wärmepumpe, dass alle Geräte, die sich auf die Wärmepumpe beziehen, korrekt und funktional installiert und getestet sind
  2. Die Lieferung der Solarenergieanlage und die Lieferung der Batterie, Ladestation und/oder Wärmepumpe, falls zutreffend, erfolgen oft nicht gleichzeitig.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz am Standort bei der Lieferung der Produkte mit Strom versorgt ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Otovo so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerung zu informieren, wenn er die gelieferten Produkte nicht annimmt.
  5. "Inbetriebnahme" bedeutet:
    1. in Bezug auf die Solarenergieanlage die Inbetriebnahme der Stromerzeugung unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden wie z. B. den örtlichen Netzbetreiber, falls erforderlich;
    2. in Bezug auf die Batterie die Inbetriebnahme des Lade- und Entladevorgangs der Batterie unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden, wie z. B. den örtlichen Netzbetreiber;
    3. in Bezug auf die Ladestation, der Beginn des Ladens unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch lokale Behörden wie den lokalen Netzbetreiber, falls erforderlich; und
    4. in Bezug auf die Wärmepumpe, der Beginn unter normalen Umständen, nach Genehmigung durch lokale Behörden wie den lokalen Netzbetreiber, falls erforderlich, und nach dem Start durch den Techniker des Herstellers, falls erforderlich.
  6. Die Inbetriebnahme der Solarenergieanlage und die Inbetriebnahme der Batterie, Ladestation oder Wärmepumpe, falls zutreffend, finden oft nicht zur gleichen Zeit statt.
  7. In einigen Fällen kann die Inbetriebnahme der Produkte nicht gleichzeitig mit der Lieferung der Produkte erfolgen, da es möglicherweise zu Verzögerungen bei der Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen durch die zuständigen Behörden, der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen oder zu Verzögerungen durch die Netzeigentümer kommt. Otovo ist für solche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Produkte nicht verantwortlich.
  8. Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme der Produkte ausgetauscht wird. Der Netzeigentümer ist allein für diesen Vorgang verantwortlich, und Otovo übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Stromerzeugung aus dem Solarenergieanlage und/oder der Nutzung der Batterie, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzeigentümer verursacht werden.
  9. Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass die Produkte in der Praxis in Betrieb sein können, auch wenn einige der Genehmigungen oder Zulassungen der zuständigen Behörden noch ausstehen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzeugte und/oder ins Netz eingespeiste Energie kann bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht durch den Netzanschluss kompensiert werden.
  10. Otovo oder der Installationspartner von Otovo ist bei der Inbetriebnahme der Produkte nach der Lieferung behilflich.
  11. Die Gefahr des Abhandenkommens und der möglichen Verschlechterung der Produkte wird mit Lieferung an den Kunden übertragen, wenn anwendbar nach der Übergabe der Produkte. Die Übergabe des Risikos findet auch dann statt, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

6.2 Dokumentation und Fertigstellung

  1. Otovo stellt dem Kunden eine Dokumentation der Produkte zur Verfügung. Die Dokumentation wird in elektronischer Form bereitgestellt und umfasst Produktdatenblätter und Benutzerhandbücher.
  2. Die Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften wird von den Installationspartnern von Otovo geliefert. Otovo leitet die Konformitätsunterlagen nach Möglichkeit an den Kunden weiter. Beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Installationspartner liegt, die Lieferung der Konformitätsdokumentation sicherzustellen.
  3. "Fertigstellung" der Installation der Produkte bedeutet, dass die Inbetriebnahme stattgefunden hat und die gesamte Dokumentation vorhanden ist. Der Kunde akzeptiert die Produkte als fertiggestellt, wenn die Inbetriebnahme und die Dokumentation erfolgt sind.
  4. Die Fertigstellung der Solarenergieanlage und die Fertigstellung der Batterie, Ladestation oder Wärmepumpe, falls zutreffend, werden oft nicht gleichzeitig erfolgen.

6.3 Rechnungsstellung und Bezahlung

  1. Otovo wird dem Kunden eine Rechnung über die Lieferung der relevanten Produkte (wie in Abschnitt 6.1 spezifiziert) zukommen lassen.
  2. Der Kunde hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Kunde Strafzinsen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für überfällige Zahlungen zu zahlen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, alle Gerichtskosten und/oder alle Kosten für die Inkassobearbeitung zu zahlen, falls die verspätete Zahlung zur Eintreibung an einen Dritten übergeben wird.
  3. Die Fertigstellung der Produkte kann aus den oben erläuterten Gründen nach der Rechnungsstellung durch Otovo erfolgen; in diesem Fall ist die Rechnung innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist in voller Höhe zu begleichen. Beachten Sie, dass das Fälligkeitsdatum der Zahlung vor der Inbetriebnahme und Fertigstellung der Produkte liegen kann.
  4. Otovo kann verlangen, dass die Anlage vor Beginn der Installation ganz oder teilweise bezahlt wird. Kunden mit einer Solarfinanzierung sind verpflichtet, Otovo im Falle der Ablehnung einer solchen Finanzierung zu informieren.
  5. Eigentumsvorbehalt: Die von Otovo an den Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, den der Kunde Otovo für den Verkauf, die Lieferung und die Installation der Produkte schuldet, im Eigentum von Otovo oder ihrer Subunternehmer oder Installationspartner.

6.4 Daten und Überwachung

  1. Die Verbindung der Produkte mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter und/oder die Batterie installiert ist, über einen WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installateur während der Installation mitgeteilt wurden.
  2. In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Abdeckung und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung der Produkte verantwortlich. Es ist zu beachten, dass nicht alle Wechselrichter oder Batterien in der Lage sind, sich mit dem Internet auf andere Weise als über WiFi zu verbinden.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter und/oder die Batterie mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. Otovo oder die Installationspartner von Otovo sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.
  4. Der Anschluss der Ladestation an das Internet erfordert, dass der Kunde eine kabelgebundene Internetverbindung im selben oder im angrenzenden Raum zur Ladestation bereitstellt, mit einer maximalen Entfernung von 5 Metern von der Ladestation.
  5. Otovo unterstützt den Kunden bei der Registrierung der Produkte auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers, die für den Zugriff des Kunden auf die Produktionsdaten über die Otovo-App erforderlich ist. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Bedingungen und ist ausschließlich Gegenstand zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde muss ausdrücklich mitteilen, wenn er nicht möchte, dass die Produkte auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers registriert werden.
  6. Otovo ist berechtigt, Produktions- und/oder Abrechnungsdaten der Produkte nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Eine genauere Beschreibung des Umgangs von Otovo mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ( www.otovo.at/legal/privacy/).
  7. Kunden können die Otovo App oder Otovo My Page, sofern verfügbar, nutzen, um die Produktionsdaten der Solarenergieanlage einzusehen. Die Datenverfügbarkeit in der Otovo App oder Otovo My Page setzt voraus, dass alle Internetverbindungen wie vorgesehen funktionieren und die Solarenergieanlage gemäß den bereitgestellten Spezifikationen für das Portal des Wechselrichterherstellers konfiguriert wurde. Otovo übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Datenintegration in das Wechselrichterportal jederzeit funktioniert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Datenintegration, die Otovo App und Otovo My Page jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder gekündigt werden können.
  8. Der Kunde erkennt an, dass Otovo zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Produkte einschließlich der Adresse der Anlage auf dem jeweiligen Internetportal des Herstellers registrieren und auf die im Internetportal verfügbaren Daten der Anlage des Kunden zugreifen, diese herunterladen und speichern muss. Der Kunde erkennt auch an, dass der jeweilige Hersteller die im Internetportal verfügbaren Daten aus demselben Grund mit Otovo teilen muss. Dies ergibt sich aus der Notwendigkeit, feststellen zu können, ob das Produkt wie vereinbart funktioniert und für den Gebrauch geeignet ist.
  9. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass das Überwachungsportal einer bereits vorhandenen Solarenergieanlage verfügbar, zugänglich und mit der Batterie und/oder der Ladestation kompatibel ist.
  10. Eine Solarenergieanlage, die mit Optimierern verkauft wird, beinhaltet keine Leistungsüberwachung auf Modulebene.

6.5 Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft des Bestellers

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Versicherungsgesellschaft über die Installation der Solarenergieanlage auf dem Grundstück des Kunden zu informieren.

6.6 Systembedingungen

  1. Die Solarenergieanlage ist zwischen der DC-Nennleistung der Solarmodule und der AC-Leistung des Wechselrichters ausgeglichen.
  2. Die in diesen Spezifischen Bedingungen angegebene Größe und Leistung der Solarenergieanlage (kWp) bezieht sich auf die nominale Gleichstromleistung der Solarmodule.
  3. Der Installateur wird im Rahmen der Projektplanung der Solarenergieanlage den optimalen Wechselrichter für das Projekt ermitteln. Da die meisten Wechselrichter bei hoher Auslastung effizienter sind, wird der Wechselrichter in vielen Fällen etwas niedriger dimensioniert als die DC-Nennleistung aller Solarmodule zusammen. Dies geschieht, um den jährlichen Energieertrag des Systems zu optimieren, und kann dazu führen, dass an besonders sonnigen Tagen Leistungsspitzen aus der Solarenergieanlage abgeschöpft werden.
  4. Die Kapazität der Batterie (kWh), die in den Spezifischen Bedingungen angegeben ist, bezieht sich auf die maximale, nutzbare Energie der Batterie.
  5. Die Leistungsangabe (kW) der Ladestation, die in den Spezifischen Bedingungen angegeben ist, bezieht sich auf die maximale mögliche Ladeleistung. Diese kann aufgrund von Einschränkungen im elektrischen System des Kunden begrenzt sein. Zudem bezieht sie sich nicht auf die tatsächliche Leistungsabgabe der Ladestation zu einem bestimmten Zeitpunkt.
  6. Die Leistungsangabe (kW) der Wärmepumpe, die in den Spezifischen Bedingungen angegeben ist, bezieht sich auf die nominale Ausgangsleistung, wie vom Hersteller angegeben. Sie bezieht sich nicht auf die tatsächliche Leistungsabgabe der Wärmepumpe, die von mehreren Faktoren beeinflusst wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Außentemperatur, die Innentemperatur und den Feuchtigkeitsgrad. Sie kann auch aufgrund von Einschränkungen im elektrischen System des Kunden begrenzt sein
  7. Geräusche der Produkte können durch Kühlventilatoren und/oder Schaltkomponenten in Solarwechselrichtern oder in elektrischen und elektronischen Schaltkreisen entstehen.

6.7 Verkauf von Überschussstrom

Der Kunde ist Eigentümer des von der Solarenergieanlage erzeugten und/oder in der Batterie gespeicherten und/oder in die Ladestation eingespeisten Stroms. Otovo ist nicht für den Verkauf von überschüssigem Strom verantwortlich.

6.8 Marketing und soziale Medien

Der Kunde räumt Otovo das Recht ein, Bilder des Kundengrundstückes, der Produkte und des Installationsvorgangs für Marketingzwecke, einschließlich der Berichterstattung in den sozialen Medien, frei zu verwenden.

7 GEWÄHRLEISTUNGEN

7.1 Einleitung

  1. Otovo bietet Garantien, die zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gemäß lokalem Recht gelten. Nichts in diesem Abschnitt 7 soll als Begrenzung irgendwelcher gesetzlichen Beschwerderechte gemäß anwendbarem und zwingendem Recht angesehen werden.
  2. Die Garantiezeit unter den von Otovo angebotenen Garantien beginnt mit der Lieferung der Produkte, wie in Abschnitt 6.1 spezifiziert.

7.2 Gewährleistungen für Installationsarbeiten

  1. Otovo gewährt eine 10-jährige Garantie auf die von Otovo oder den Installationspartnern von Otovo durchgeführten Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation der Solarenergieanlage, Batterie und/oder Ladestation. Im Zusammenhang mit Wärmepumpen bietet Otovo keine Garantie auf die Installation über die gesetzlichen Rechte hinaus an, die der Kunde gemäß lokalem Recht hat.
  2. Schäden, die von Otovo oder den Installationspartnern von Otovo während der Installation verursacht wurden und die sich innerhalb der Garantiezeit für Installationsarbeiten manifestieren, werden nach alleinigem Ermessen von Otovo repariert und/oder entschädigt, entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde soll sein Bestes tun, um die Folgen des Schadens zu minimieren

7.3 Produktgewährleistung

  1. Otovo gewährt die folgenden Produktgarantien für die Produkte, soweit zutreffend:
    1. Im Zusammenhang mit der Solarenergieanlage gewährt Otovo eine 10-jährige Produktgarantie auf die komplette Solarenergieanlage, einschließlich der Solarmodule, Wechselrichter, Montagesets und Kabel.
    2. Otovo gewährt eine 10-jährige Produktgarantie auf die Batterie.
    3. Otovo gewährt eine 5-jährige Produktgarantie auf die Ladestationen.
    4. Otovo bietet keine Produktgarantie für Wärmepumpen an, außer das gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Kunde muss sich auf die Produktgarantie des jeweiligen Wärmepumpenherstellers verlassen.
  2. Während der Gewährleistungszeit gewährleistet Otovo, dass die Produkte wie vorgesehen funktionieren und frei von Herstellungsfehlern sind.
  3. Die Produktgarantie deckt defekte oder nicht funktionierende Komponenten der Produkte während der Produktgewährleistungszeit ab, die entweder nach alleinigem Ermessen von Otovo ersetzt oder repariert werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für defekte oder nicht funktionierende Komponenten, einschließlich einer Entschädigung für den Verlust der Energieerzeugung während des Zeitraums der Störung, des Austauschs oder der Reparatur.
  4. Die von Otovo gewährte Produktgewährleistung deckt nur die direkten und notwendigen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des defekten oder nicht funktionierenden Produkts.
  5. Kosmetische Veränderungen oder geringfügige Schäden, die von Otovo oder Otovos Installationspartnern im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Austausch von Produkten im Rahmen dieser Gewährleistung verursacht werden, werden nicht repariert oder entschädigt.
  6. Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden trägt der Kunde die für Otovo entstehenden direkten Kosten.
  7. Jegliche Produktgewährleistungen, die über die von Otovo direkt vom Hersteller gewährte Produktgewährleistungen hinausgehen, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche erweiterten Gewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.

7.4 Leistungsgewährleistung

  1. Otovo übernimmt keine anderen Gewährleistungen für die Leistung der Produkte als die, die in diesem Abschnitt beschrieben sind.
  2. Leistungsgewährleistungen, die direkt vom Hersteller gewährt werden, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Leistungsgewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.
  3. Leistungsgewährleistungen in Bezug auf die Solarenergieanlage:
    1. Otovo gewährleistet, dass die Solarenergieanlage die Gleichstrom-Nennleistung erbringt, wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Energieerzeugung.
    2. Die von Otovo angegebene, geschätzte Energieproduktion basiert auf der Systemleistung und den verfügbaren Datenbanken zur Sonneneinstrahlung, den Klimadaten und den Angaben zum Installationsort. Die tatsächliche Energieproduktion wird im Laufe der Zeit schwanken und kann durch lokale Wetterschwankungen, Abschattung durch Vegetation, benachbarte Gebäude oder örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Abschattungen durch Gebäudeteile, benachbarte Gebäude, Vegetation oder Ähnliches sind in den Schätzungen nicht berücksichtigt.
  4. Leistungsgewährleistung in Bezug auf die Batterie:
    1. Otovo gewährleistet, dass die Batterie die maximale nutzbare Energiekapazität (kWh) hat, wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben.
    2. Eine verringerte Kapazität der Batterie unterhalb der maximal nutzbaren Energie (wie in den Spezifischen Bedingungen weiter ausgeführt) aufgrund normaler Nutzung, Alterung und/oder Degradation gilt nicht an sich als Defekt oder Fehlfunktion. . Eine verringerte Kapazität kann nur dann als Defekt oder Fehlfunktion angesehen werden, wenn die Kapazität deutlich unter dem liegt, was nach den Angaben des Herstellers für eine Batterie mit demselben Alter und derselben Nutzung normal ist.

7.5 Ungültige Gewährleistung

  1. Um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen, muss der Kunde die Produkte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Fehlermeldungen zu beachten und entsprechend zu handeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das sofortige Abschalten der betreffenden Komponente, wenn dies angedeutet oder wenn der Kunde vom Hersteller oder von Otovo dazu aufgefordert wird. Schäden an den Produkten oder ihrer Umgebung, die durch böswilligen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Unterlassung der notwendigen Wartung verursacht werden, sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
  2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die notwendige vorbeugende Wartung der Produkte durchzuführen.
    1. In Bezug auf die Solarenergieanlage umfasst diese vorbeugende Wartung unter anderem die Beseitigung von Ablagerungen auf den Solarmodulen, die ordnungsgemäße Reinigung der Solarmodule bei extremem Staub- oder Sandanfall, die Beseitigung von Eisbildung oder die Entfernung von überschüssigem Schnee auf den Solarmodulen. Darüber hinaus muss der Kunde vorbeugende Wartungsarbeiten an Elementen auf dem Grundstück durchführen, die die Sicherheit, die Funktion oder die Wirkung der Solarenergieanlage beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. das Beschneiden von Hecken oder Bäumen und die Beseitigung von Schmutz oder Staub um die Solarmodule).
    2. In Bezug auf die Batterie kann diese vorbeugende Wartung automatische und/oder geplante Lade- und Entladezyklen umfassen. Jegliche Beeinträchtigung oder Deaktivierung solcher vorbeugenden Wartungsfunktionen, die automatisch an der Batterie durchgeführt werden, kann zum Erlöschen der Gewährleistung führen.
    3. In Bezug auf die Ladestation umfasst eine solche vorbeugende Wartung, dass das Gerät in einem sauberen und trockenen Bereich aufgestellt ist, der nicht zu Kondensation oder Wasserleckagen neigt, wie unter Wasserleitungen und Luftauslässen. Bei der Reinigung sollte dies nur mit getrennter Wechselstromversorgung erfolgen, unter Verwendung von Druckluft oder einem weichen, trockenen Tuch. Die Verwendung von Wasser oder anderen Chemikalien kann die Gewährleistung ungültig machen.
    4. In Bezug auf die Wärmepumpe umfasst eine solche vorbeugende Wartung, dass die Inneneinheit in einem sauberen Bereich aufgestellt ist und nicht Temperaturen unterhalb oder oberhalb der vom Hersteller angegebenen zulässigen Arbeitstemperaturen ausgesetzt ist. Für die Außeneinheit umfasst die vorbeugende Wartung Schutz vor extremen Wetterbedingungen wie starkem Wind oder schwerem Schnee. Dies umfasst auch jeden gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsplan. Bei der Reinigung sollte dies nur mit getrennter Wechselstromversorgung erfolgen, unter Verwendung von Druckluft oder einem weichen, trockenen Tuch. Die Verwendung von Wasser oder anderen Chemikalien kann die Gewährleistung ungültig machen.
  3. Um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen, muss die Verwendung der Produkte in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Richtlinien erfolgen.
    1. In Bezug auf den Akku kann eine übermäßige oder häufige Nutzung des Akkus zum Erlöschen der Gewährleistung führen.

7.6 Ausschlüsse und Einschränkungen

  1. Die Otovo-Garantie deckt keine Schäden an Personen, Eigentum oder Dritten ab, kann jedoch durch andere Rechte abgedeckt sein, die der Kunde als Otovo-Kunde besitzt.
  2. Die Otovo-Garantie ist kein Versicherungsprodukt und deckt nur durch inhärente Produkt- oder Verarbeitungsschwächen verursachte Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden ab. Sie deckt keine durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter oder durch externe Ereignisse verursachten Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    1. Schäden, verursacht durch den Kunden oder Dritte;
    2. jegliche vom Kunden oder einem Dritten durchgeführte Arbeiten, die die Produkte beeinträchtigen;
    3. Wetterereignisse, Brände, Naturkatastrophen oder ähnliche Vorfälle.
  3. Arbeiten des Kunden oder Dritter, die die von Otovo oder dessen Installationspartner durchgeführten Arbeiten beeinträchtigen, führen zum Erlöschen der Otovo-Garantie.
  4. Produkte unterliegen mit der Zeit und Nutzung einem Verschleiß. Ästhetische Veränderungen oder Leistungsabnahmen sind zu erwarten und nicht durch die Otovo-Garantie abgedeckt.

7.7 Recht auf Übertragung

Die Otovo-Garantie gilt für die Person, die die Produkte von Otovo gekauft hat, und für jede Person, die während der Garantiezeit das rechtliche Eigentum an den Produkten übernimmt.

7.8 Benachrichtigung

Um die Otovo-Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Otovo so schnell wie möglich und innerhalb 14 Tage nach der Entdeckung von Schäden, Mängeln oder Funktionsstörungen an den Produkten oder nach der Entdeckung, die vernünftigerweise hätte erwartet werden können, benachrichtigen. Das Fehlen einer diesbezüglichen Mitteilung kann zum Erlöschen der Otovo-Garantie führen.

Bei Meldung eines Schadens, Defekts oder einer Funktionsstörung, die unter die Otovo-Garantie fallen, müssen Sie Otovo eine angemessene Zeit für die Prüfung und Reparatur oder den Austausch einräumen. Verzögerungen aufgrund begrenzter Kapazitäten des Otovo-Installationsnetzes aufgrund von Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen berechtigen nicht zu einer Entschädigung. Otovo kann von Ihnen zusätzliche Unterlagen verlangen, um den Anspruch zu prüfen.


8 SCHADENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG

8.1 Schäden

8.1.1 Schäden am Eigentum des Kunden

  1. Otovo verpflichtet sich, bei der Installation der Produkte auf das Eigentum und den allgemeinen Besitz des Kunden gebührend Rücksicht zu nehmen. Otovo verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch Fahrlässigkeit von Otovo oder den Montagepartnern von Otovo verursacht werden.
  2. Geringfügige Schäden am Eigentum des Auftraggebers, die durch die normalen Montagearbeiten entstehen, gelten nicht als Schäden am Eigentum des Auftraggebers. Solche geringfügigen Veränderungen können beispielsweise zerbrochene Dachziegel, Dellen oder Kratzer in Dachmaterialien, das Eindringen von Nägeln oder Schrauben in Dachstühle und/oder Veränderungen der wasser- oder schneetragenden Eigenschaften sein. Otovo übernimmt keine Verantwortung für den Verlust von Garantien im Zusammenhang mit dem Dach, die aus diesen Installationsaktivitäten resultieren.
  3. Falls das Dach des Kunden mit Dachpaneelen ausgestattet ist, besteht bei der Installation der Solarenergieanlage die Gefahr von Dellen und damit des Verlusts der Produktgewährleistung. Otovo haftet nicht für Schäden infolge des Verlusts der Gewährleistung oder für Dellen in den Dachpaneelen.
  4. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.
  5. Der Kunde ist beim Kauf einer Solarenergieanlage für das sichere Abtragen von Schnee verantwortlich.

8.1.2 Beschädigung von öffentlichem oder fremdem Eigentum

  1. Otovo haftet nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch die Produkte oder deren Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler oder Fahrlässigkeit von Otovo oder den Installationspartner von Otovo zurückzuführen. Allfällige Schadenersatzansprüche des Kunden nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.

8.1.3 Haftungsbeschränkungen

  1. Otovo oder seine Installationspartner haften nicht für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Nichteinhaltung dieser AGBs verursacht werden.
  2. Otovo und seine Installationspartner haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.

8.2 Reparaturen von Schäden

  1. Schäden oder Mängel an den Produkten, die von Otovo oder von Otovos Installationspartnern und Subunternehmern, die Otovo zu vertreten hat, während der Installation der Produkte oder sonstiger im Rahmen dieser AGBs durchgeführter Arbeiten verursacht werden, werden von Otovo nach eigenem Ermessen repariert oder ersetzt.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Otovo im Falle von Schäden oder Fehlern so schnell wie möglich zu informieren. Otovo haftet nicht für Reparaturen oder Ersatz für Schäden an den Produkten, die Otovo nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.
  3. Otovo verpflichtet sich, solche von Otovo oder von Installationspartnern bei der Installation verursachten und von Otovo zu verantwortenden Mängel oder Schäden an den Produkten so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an Otovo zu reparieren oder zu ersetzen.

8.3 Entschädigung und Haftungsbeschränkung

  1. Otovo's Haftung sowie die Haftung von Otovo's Erfüllungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt nicht im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von Otovo auf den Schaden begrenzt, den Otovo bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Otovo kannte oder hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen.
  3. Die Bestimmungen des österreichischen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.4 Haftungsausschluss

  1. Die Produkte sind nicht die Hauptstromquelle des Kunden. Otovo haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden.
  2. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, gilt Folgendes:
    1. die Solarenergieanlage wird automatisch abgeschaltet;
    2. die Batterie wird automatisch abgeschaltet, es sei denn, der Kunde hat besondere elektrische Vorkehrungen getroffen, die den Weiterbetrieb der Batterie auch bei Netzausfällen ermöglichen;
    3. die Ladestation ist so konzipiert, dass sie sich abschaltet, es sei denn, der Kunde hat spezielle elektrische Vorkehrungen getroffen, die den weiteren Betrieb der Ladestation auch bei Stromausfällen ermöglichen;
    4. die Wärmepumpe wird automatisch abgeschaltet.
  3. Alle Arbeiten an den Produkten müssen von autorisiertem Personal durchgeführt werden. Otovo haftet daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Wartungen verursacht werden, die von nicht autorisiertem Personal durchgeführt werden.

9 Kündigung und Streitigkeiten

9.1 Kündigung

9.1.1 Stornierung und Kündigung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den Vertrag kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsdatum (wie in den Spezifischen Bedingungen angegeben) kündigen.
  2. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung durch Otovo oder die Installationspartner von Otovo kostenlos kündigen.
  3. Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor Beginn der Installation kann der Kunde die Installation gegen Zahlung einer Stornogebühr von 600 EUR sowie aller anderen für Planung und Materialien entstandenen Kosten kündigen.
  4. Die Kündigung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen, beispielsweise durch Verwendung des Widerrufsformulars von Otovo.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag nach dem vereinbarten Anfangsdatum, so hat er die bereits durchgeführten Arbeiten und die gelieferten Materialien sowie für die mit dem Abbau und der Rückgabe des Materials verbundenen Kosten zu bezahlen.
  6. Eine unzureichende Finanzierung des Kunden hat keinen Einfluss auf das Recht von Otovo auf Stornogebühren.

9.1.2 Stornierung und Kündigung durch Otovo

  1. Otovo kann den Vertrag kostenlos kündigen und die Installation abbrechen, wenn:
    1. der Kunde nicht, trotz einer Mahnung von Otovo in Textform, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss Otovo oder den Installationspartnern von Otovo die für die Durchführung der Installation erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall kann Otovo dem Kunden eine Kündigungsgebühr von EUR 600 in Rechnung stellen.
    2. die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Otovo liegen - wie z.B. fehlende Genehmigung durch die örtlichen Behörden, Änderungen der nationalen gesetzlichen Bestimmungen - nicht abgeschlossen werden kann.die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden - wie z.B. Nichtfertigstellung des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. - nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.der Kunde Otovo oder den Installationspartnern von Otovo falsche Angaben gemacht hat; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für die von Otovo, den Installationspartnern von Otovo oder den Subunternehmern durchgeführten Arbeiten und gelieferten Materialien.die örtlichen Gegebenheiten die Installation erheblich erschweren oder zu wesentlich höheren Kosten führen können.Otovo kann jederzeit den Vertrag aufgrund von Einschränkungen in der Lieferkette verlängern oder kündigen, ohne dass Otovo dadurch Kosten entstehen, die außerhalb der Kontrolle von Otovo liegen wie z.B. Engpässe oder Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien, Kapazitätsmangel in der Wertschöpfungskette oder erhöhte Kosten beim Kauf von Materialien oder Dienstleistungen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

9.2 Streitigkeiten und Sonstiges

Auf den Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Otovo sollen gütlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, kann jede der Parteien die Streitigkeit vor den ordentlichen Gerichten im Zuständigkeitsbereich von Österreich anhängig machen. Der Gerichtsstand ist gegenüber Verbraucherkunden:innen nicht bindend.

Höhere Gewalt: Werden die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Streiks oder andere Umstände, die unmittelbare Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben, an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert werden, die sie nicht zu vertreten haben oder die mit zumutbarem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand nicht verhindert werden können, sind die Verpflichtungen zur Erfüllung des Vertrag ausgesetzt, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragsparteien unterrichten sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer. Das Gleiche gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen.

Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser AGBs oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser AGBs, die erfüllt werden können, ohne dass die Bestimmung oder Anwendung für ungültig erklärt wird. Sobald die Ungültigkeit festgestellt ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über die Änderung der betreffenden Bestimmung, wobei sie den Geist des Vertrages analysieren, um die Absicht der ungültigen Klausel oder Anwendung so getreu wie möglich wiederzugeben. 

9.3 Widerrufsrecht

Als Verbraucher:in hat der/die Kunde/Kundin das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:

Der/Die Kunde/Kundin hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um sein/ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Kunde/Kundin

Otovo GmbH

Margaretenstraße 70, 1050 Wien

E-Mail Adresse: sonne@otovo.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der/Die Kunde/Kundin kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die Kunde/Kundin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der/die Kunde/Kundin diesen Vertrag widerruft, hat Otovo alle Zahlungen, die Otovo erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Otovo eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet Otovo dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Kunde/Kundin bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem/der Kunden/Kundin wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem/der Kunden/Kundin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der/die Kunde/Kundin verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der/die Kunde/Kundin Otovo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrages an Otovo erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.