Allgemeine Geschäftsbedingungen - Empfehlungsprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Otovo SolarFreu(n)de Empfehlungsprogramm

A) Teilnahmeberechtigung

  1. Um am SolarFreu(n)de Empfehlungsprogramm teilzunehmen, muss man seinen Wohnsitz in Österreich haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Person, die eine andere Person wirbt, wird als "Werber*in" bezeichnet, während die Person, die geworben wird, "Geworbene(r)" genannt wird. Das SolarFreu(n)de Empfehlungsprogramm wird fortan in diesen Geschäftsbedingungen als "Empfehlungsprogramm" bezeichnet.
  2. An dem Programm können nur Einzelpersonen teilnehmen, Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  3. Ein Teilnehmer des Programms kann ein Kunde der Otovo GmbH sein, aber auch ein Nicht-Kunde.
  4. Man kann sich nicht selbst werben, um Prämien zu verdienen. Werber*in und Geworbene(r) müssen zwei verschiedene natürliche Personen sein.
  5. Ein geworbener Haushalt darf sich nur einmal durch einen Empfehlungslink innerhalb von 3 Monaten anmelden. Dies ist unabhängig davon, ob es derselbe Link ist oder verschiedene Empfehlungslinks sind. Wenn man sich in den 3 Monaten trotzdem erneut anmeldet, so entfällt der Rabatt sowohl für die geworbene Person und der Anspruch auf eine Prämie erlischt für den Werbenden.
  6. Die zusammengehörigen Personen, “Werber*in” und “Geworbene”, müssen ihren ständigen Wohnsitz an unterschiedlichen Adressen nachweisen können und dürfen nicht mit der jeweils anderen Person im selben Haushalt leben.
  7. Werber*innen können maximal 10 Menschen empfehlen. Zusätzliche Empfehlungen, die über dieses Limit hinausgehen, sind nicht prämienberechtigt.
  8. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter*innen der Otovo GmbH.
  9. Die Otovo GmbH ist berechtigt, Personen nach eigenem Ermessen vom Empfehlungsprogramm auszuschließen, wenn dies begründet ist. Dazu gehören die folgenden Gründe:
    1. Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Otovo GmbH oder des Empfehlungsprogramms.
    2. Falsche Angaben gegenüber der Otovo GmbH.
    3. Versuch von betrügerischen Aktivitäten bezüglich des Empfehlungsprogramms.

B) Empfehlungsmechanismus

  1. Um jemanden zu werben, sollte man seinen eigenen persönlichen Empfehlungslink über die folgende Website generieren: Otovo Empfehlungsprogramm. Auf dieser Seite findet man die Anleitung zur Erstellung des persönlichen Links. Dieser Link kann an Freunde, Familie, Bekannte oder andere Personen weitergegeben werden, die sich für den Kauf einer PV-Anlage interessieren, sofern diese dem Erhalt des Links zugestimmt haben.
  2. Bestandskunden erhalten ihren Link zusätzlich an mehreren Touchpoints in der Interaktion mit Otovo (z.B. per E-Mail oder auf Plattformen innerhalb des Kundenprozesses). Auch dieser Link ist zur Nutzung freigegeben.
  3. Werber*innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Geworbenen den bereitgestellten Empfehlungs-Link bei einem Kauf verwenden. Die Otovo GmbH ist nicht verantwortlich für die manuelle Nachverfolgung oder Gutschrift von Empfehlungen, die nicht über den angegebenen Link erfolgen. Anspruch auf die Prämie erlischt, wenn die Empfehlung nicht über den Link folgt.

C) Prämien

  1. Empfehlungsprämie: Wenn eine geworbene Person erfolgreich eine PV-Anlage über den Empfehlungslink erwirbt, hat der bzw. die jeweilige Werber*in den Anspruch auf eine Prämie von 750€. Diese wird auf ein österreichisches Konto des Werbenden überwiesen.
    1. Der Anspruch auf die Prämie für Werber*innen entsteht 30 Tage nach dem Verkauf der Anlage oder des Batteriespeichers.
  2. Rabatt für Geworbene: Der Geworbene, der einen Kauf über den Empfehlungslink tätigt, erhält einen Sofortrabatt von 750€ auf den Kauf seiner PV-Anlage und / oder Batteriespeicher in seinem persönlichen Angebot.
  3. Stornogebühr und Disqualifikation: Wenn eine geworbene Person beschließt, den Kauf seiner PV-Anlage zu stornieren, wird eine Stornogebühr fällig, die im Kaufvertrag festgelegt ist. Der beziehungsweise die Werber*in dieser Person wird von der Empfehlung anderer Personen ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf die Empfehlungsprämie.

D) Datenschutz:

  1. Alle persönlichen Daten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms gesammelt werden, werden in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie behandelt.
  2. Personenbezogene Daten, die von Otovo im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.

E) Allgemeines:

  1. Otovo behält sich das Recht vor, die Prämie innerhalb eines Zeitfensters von weiteren 30 Tagen nach Entstehen des Prämienanspruchs an den Werber auszuzahlen.
  2. Das Empfehlungsprogramm unterliegt österreichischem Recht.
  3. Die Otovo GmbH hat die Möglichkeit, die genauen Bedingungen des Empfehlungsprogramms jederzeit mit oder ohne Vorankündigung anzupassen oder aufzuheben.
  4. Mit der Teilnahme an unserem Empfehlungsprogramm erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden.

[zuletzt aktualisiert am 21.02.2023]