Vertragszusatz
Betreffend der Novelle des Umsatzsteuergesetzes 2024
1. Präambel Aufgrund der geplanten Novelle des Umsatzsteuergesetzes mit dem Ziel der Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für private Photovoltaikanlagen auf 0 % ab Januar 2024 wird dieser Zusatz dem ursprünglichen Vertrag beigefügt.
2. Verrechnung
Durch diesen Vertragszusatz gewährleistet die Otovo GmbH, dass infolge des vollständigen Inkrafttretens eines 0 %-Umsatzsteuersatzes für private Photovoltaikanlagen der Kaufpreis ohne Umsatzsteuer an den Kunden ausgewiesen und verrechnet wird. Für Verträge, die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle abgeschlossen werden, erfolgt der Verkauf nicht mit einem Umsatzsteuersatz von 0 %. Der Preis wird entsprechend rabattiert, als wäre die Regelung bereits anwendbar. Bei Inkrafttreten der Gesetzesnovelle erfolgt eine entsprechende Anpassung der Rechnung, wobei der Endpreis für den Kunden unverändert bleibt.
3. Benachrichtigung über Änderungen
Die Otovo GmbH benachrichtigt den Kunden im Falle weiterer Änderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, die sich auf diesen Vertrag auswirken. Diese Benachrichtigung erfolgt schriftlich und enthält alle relevanten Informationen über die Änderungen.