Die Höhe der Einspeisetarife in Österreich ist sehr dynamisch und orientiert sich am monatlichen Marktpreis für Strom. Nach einem Preishoch Anfang 2025 hat sich der ÖMAG Einspeisetarif auf einem mittleren Niveau eingependelt. Zudem stellen die meisten Stromanbieter ihre Tarife für Neukunden von fixen auf variable, marktpreisorientierte Modelle um.

Wer seinen überschüssigen Solarstrom zu den aktuell noch sehr guten Förder- und Investitionsbedingungen ins öffentliche Netz einspeisen möchte, sollte sich jetzt mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage auseinandersetzen.

Warten Sie nicht länger und greifen Sie jetzt zu: PV-Anlagen mit Einspeisetarif. Hier geht es zum unverbindlichen Otovo Angebot.

Wer hat den besten Einspeisetarif 2025?

In Österreich gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Einspeisevergütung für PV-Strom zu erhalten. Sie können Ihren Strom an die Abwicklungsstelle für Ökostrom (ÖMAG) oder an einen Stromanbieter Ihrer Wahl verkaufen.

Höhe des Einspeisetarifs 2025 ist sehr dynamisch ⬇️

Der Trend bei den Energieversorgern geht klar weg von hohen, fixen Tarifen hin zu dynamischen Modellen. Viele Stromanbieter orientieren ihre Einspeisetarife für Neukunden direkt am monatlichen Marktpreis, ähnlich dem OeMAG-Tarif. Grund dafür ist, dass der Wert des Stroms an der Strombörse stark schwankt. Anstatt also gar keine Tarife mehr anzubieten, sichern sich die Anbieter durch marktorientierte Preise gegen finanzielle Risiken ab.

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ÖMAG Einspeisetarif

Neben der Vergabe von Förderungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlagen ist die ÖMAG dazu verpflichtet, überschüssigen Öko-Strom zum Marktpreis zu kaufen. Der Marktpreis wird monatlich und im Nachhinein festgelegt und beträgt seit April 5,855 Cent/kWh.

Stromabnehmer Einspeisetarif Bedingungen Anpassungen
ÖMAG 5,855 Cent/kWh (Marktpreis Juni 2025) Abnahme zum Marktpreis; keine Stromlieferung;
Anlagengröße max. 500 kWp
monatlich & nachträglich

Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen, zuletzt überprüft: Mitte Juni 2025.

Zum Vergleich: Im Jänner 2025 lag der ÖMAG Marktpreis bei 9,730 Cent/kWh. Im Mai 2025 waren es hingegen nur noch 5,855 Cent/kWh. Der ÖMAG Einspeisetarif ist also in der ersten Jahreshälfte 2025 sehr dynamisch und tendenziell gefallen.

Bei der Beantragung des OeMAG Einspeisetarifs ist das Online-Portal (Ticketsystem) der zentrale Anlaufpunkt für fast alle Anliegen:

  1. Antragsteller hat noch keinen Abnahmevertrag: Sie reichen Ihren Antrag für eine Neuanlage direkt über das Online-Portal ein.
  2. Antragsteller hat einen Abnahmevertrag mit einem Energieunternehmen: Der Wechsel zur OeMAG wird ebenfalls über das Online-Portal initiiert, oft in Kombination mit einem dort bereitgestellten Wechselformular.
  3. Antragsteller hat einen ÖMAG-Marktpreisvertrag und möchte seine Anlage erweitern: Auch ein Antrag für eine Anlagenerweiterung wird über das Online-Portal eingereicht.
  4. Antragsteller hat einen ÖMAG-Vertrag mit geförderten Tarif und möchte auf einen Markpreisvertrag wechseln: Auch die Umstellung von einem alten Fördertarif auf den Marktpreisvertrag wird heute in der Regel über das Online-Portal angestoßen und abgewickelt, anstatt nur ein Dokument per E-Mail zu senden.

Einspeisetarife nach Bundesländern

Der ÖMAG Einspeisetarif ist Ihnen zu niederig? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit den Tarif einer der lokalen Stromanbieter zu nutzen. Die Auswahl an Energieversorgern in Österreich ist sehr groß, weshalb es sinnvoll ist, die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen.

Einspeisetarif bei einem "fremden" Stromanbieter?⚡
Um den Einspeisetarif eines Stromanbieters nutzen zu können, müssen Sie in der Regel bereits Kunde bei dem jeweiligen Anbieter sein. Aus diesem Grund sollte bei der Anbieterwahl nicht nur der Einspeisetarif, sondern auch der Abnahmetarif berücksichtigt werden.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie sich einen Überblick über Anbieter in unterschiedlichen Bundesländern verschaffen.

Stromabnehmer Einspeisetarif
AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 5,00 ct/kWh
aWATTar GmbH 5,80 ct/kWh
e friends 7,90 ct/kWh
Energie AG Oberösterreich 4,91 ct/kWh
Energie Steiermark 4,56 ct/kWh
Energie Graz 10,00 ct/kWh
E-Werk Sigl 4,91 ct/kWh
illwerke vkw AG 8,00 ct/kWh
KELAG 11,00 ct/kWh
Linz AG 3,53 ct/kWh
oekostrom AG 6,00 ct/kWh

Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen, zuletzt überprüft: Anfang Juli 2025.

Was tun, wenn man keinen Einspeisetarif mehr bekommt?

Die meisten Einspeisetarife in Österreich orientieren sich heute am monatlichen oder vierteljährlichen Marktpreis, was zu schwankenden Einnahmen führen kann. Die Sorge, gar keinen Einspeisetarif mehr zu bekommen, ist jedoch unbegründet. Jeder Anlagenbetreiber hat das Recht, seinen Überschussstrom ins Netz einzuspeisen und erhält dafür mindestens den Marktpreis von der OeMAG.

Wie kann man sich also von diesen Schwankungen unabhängiger machen?

Wenn Sie Ihre Rentabilität maximieren und Ihre Abhängigkeit vom Marktpreis reduzieren möchten, ist die beste Lösung, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen. Hierfür benötigen Sie eine Batterie bzw. einen Stromspeicher. Diesen können Sie problemlos auch nach der Installation der Solaranlage hinzufügen und auf diese Weise Ihren Eigenverbrauch maximieren.

Und das Beste dabei ist: Der Erwerb einer Batterie amortisiert sich schneller als man denkt. Größtenteils ist der Amortisierungszeitraum gerade einmal 2 bis 3 Jahre länger als der für eine Solaranlage ohne Batterie.

Otovo hat auch Batterien!

Wie wird die Höhe des Einspeisetarifs bestimmt?

Die Höhe des Einspeisetarif Österreich wird durch unterschiedlichen Faktoren bestimmt:

  • An wen wird der Strom verkauft? Die ÖMAG oder einer der vielen Stromanbieter?
  • Handelt es sich um geförderte oder marktkonformen Tarife?
  • Wie hoch ist die Leistung der Photovoltaikanlage?

Wie hoch Ihr Eispeisetarif ist hängt demnach von Ihnen, Ihrer Anlage und natürlich den aktuellen Marktpreisen ab. Grundsätzlich sind Sie hierbei frei sich für jeden verfügbaren Einspeisetarif zu entscheiden.

Fragen? Otovo berät Sie gerne!

Sobald diese Entscheidung gefallen ist und eine Tarif ausgehandelt wurde, wird ein Einspeisevertrag erstellt. Im Einspeisevertrag wird von der Stromabnahme bis hin zur Vergütung alles genaustens dokumentier, wie z.B.:

  • die Angaben zur Photovoltaikanlage
  • der vereinbarte Einspeisetarif
  • die Koordinaten des Einspeisepunkts
  • der Zeitraum der Vertragsdauer
  • die Resultate der Netzverträglichkeitsprüfung

Gibt es eine Einspeisegrenze?

Grundsätzlich darf ein Haushalt in Österreich so viel Leistung ins öffentliche Netz einspeisen wie bezogen wird. Der Netzbetreiber darf dabei jedoch Ihre Einspeiseleistung beschränken, um anderen ebenso zu erlauben, Erzeugungsanlagen zu bauen, ohne dass dazu sofort das Netz ausgebaut werden muss.

Fallen auf den Einspeisetarif Steuern an?

Die Einnahmen, die Sie mithilfe des Einspeisetarifs generieren, können grundsätzlich steuerpflichtig sein und die Einkommensteuer, Umsatzsteuer sowie die Elektrizitätsabgabe betreffen. Für die meisten privaten Photovoltaikanlagen in Österreich gelten heute jedoch weitreichende gesetzliche Befreiungen, die den Betrieb steuerlich stark vereinfachen.

So sind die Einnahmen vollständig von der Einkommensteuer befreit, solange Ihre Anlage eine Leistung von 35 kWp (Kilowatt-Peak) nicht überschreitet und Sie nicht mehr als 12.500 kWh pro Jahr einspeisen. Dank der Kleinunternehmerregelung (bis 35.000 Euro Jahresumsatz) fällt in der Regel auch keine Umsatzsteuer an. Zudem entfällt die Elektrizitätsabgabe auf den selbst verbrauchten Strom, sofern Ihre Anlage nicht mehr als 25.000 kWh pro Jahr produziert.

Welches Voraussetzungen müssen für die Einspeisung erfüllt werden?

Damit Sie vom Einspeisetarif profitieren können, gibt es einige technische und auch rechtliche Voraussetzungen. Um die technischen Anforderungen zu erfüllen, sind folgende Komponenten notwendig.

  • Einspeisezähler: Mit diesem Zähler wird gemessen, wie viel selbstproduzierter Strom ins Netz eingespeist wird. In der Regel wird diese Funktion heute von einem modernen Smart Meter übernommen, der zugleich aktuelle Daten an den Netzbetreiber senden kann.
  • Wechselrichter: Dieses Gerät ist dafür zuständig, den produzierten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln und stellt somit die wichtigste technische Voraussetzung dar. Zudem überwacht der Wechselrichter die Verbindung zum öffentlichen Netz, um bei Fehlern eine sichere Trennung vom Stromnetz zu gewährleisten.

Auch rechtlich gesehen sind für den Einspeisetarif gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Genehmigung: Für Anlagen bis 20 kWp gilt heute ein stark vereinfachtes und beschleunigtes Netzanschlussverfahren. Für alle größeren PV-Anlagen ist ein individuellerer Netzzugangsvertrag notwendig.
  • Fristen: Das Antragsverfahren wurde gesetzlich stark beschleunigt. Der Netzbetreiber muss Ihnen nun innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anfrage alle für den Anschluss notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Die frühere Frist von rund acht Wochen ist nicht mehr aktuell.
  • Netzverträglichkeitsprüfung: Um ins öffentliche Netz einspeisen zu können, ist es wichtig, dass der eigene Hausanschluss dafür geeignet ist. Diese Prüfung führt das Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Anschlussprozesses durch.

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Was ist der Einspeisetarif?

Sobald die eigene Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als im jeweiligen Moment verbraucht wird, kommt es zu einem Überschussstrom. Ebendieser Überschussstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist und von einem frei wählbaren Stromanbieter vergütet werden.

Somit ist der Einspeisetarif jener Preis, den Ihr Stromlieferant Ihnen für jede Kilowattstunde, die Sie ins lokale Verteilnetz speisen, bezahlt. Dies steigert die Rentabilität und senkt den Amortisierungszeitraum Ihrer Anlage.

Beim Einspeisen muss zwischen Voll- und Überschusseinspeisung unterschieden werden:

  • Bei einer Volleinspeisung speisen Sie als Anlagenbetreiber Ihren gesamten Solarstrom ins Netz ein.
  • Überschusseinspeisung bedeutet, dass der Solarstrom vorrangig in Ihrem Haushalt zur Deckung des Eigenverbrauchs verwendet wird und nur jener Teil, der über diesen Bedarf hinausgeht, ins Netz fließt und verkauft wird.

Einspeisetarif bei einem Balkonkraftwerk

Nicht jeder Verbraucher hat die Möglichkeit, sich eine eigene Photovoltaik-Anlage am Hausdach errichten zu lassen. Daher bieten sich beispielsweise für Mieter oder Wohnungseigentümer sogenannte Balkonkraftwerke gut an, um Sonnenenergie ohne eine aufwändige Installation nutzen zu können

Bei diesen auch Mini-PV-Anlagen oder Stecker-Anlagen genannten Stromerzeugern handelt es sich um Kleinsterzeugeranlagen, die eine Nennleistung von 800 Wp nicht überschreiten dürfen. Diese werden über einen normalen Schutz-Kontakt-Stecker mit dem Stromnetz verbunden und reichen meist aus, um den Grundverbrauch zu decken.

Für Anlagen dieser Art ist keine Genehmigung erforderlich, und die Anmeldung wurde stark vereinfacht: Man muss sie lediglich nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Auch hierfür ist eine Einspeisevergütung möglich, wobei sich diese aufgrund der geringen Strommengen nicht immer rentiert - insbesondere wenn eine Grundgebühr für einen speziellen Zähler anfallen würde. Dies sollten Sie bei solchen Verträgen unbedingt prüfen!

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