Oft ist es nicht möglich, den kompletten, von der hauseigenen Photovoltaik-Anlage erzeugten Strom vollends zu verbrauchen. Obwohl dies sicherlich nicht immer der Fall ist - schließlich scheint nicht jeden Tag die Sonne oder es wird zusätzliche Energie vom Stromanbieter benötigt -, besteht die Möglichkeit, diese überschüssige Energie einzuspeisen und dabei sogar Geld zu verdienen.

Einspeisen, Einspeisetarif, Einspeisevertrag: Was ist das?

Sobald die eigene PV-Anlage mehr produziert als im Moment verbraucht wird, kommt es zu einem Überschussstrom. Ebendiese Strommenge kann dann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dieser Überschuss wird von einem frei wählbaren Stromanbieter vergütet. Somit ist der Einspeisetarif jener Preis, den dein Stromlieferant dir für jede Kilowattstunde, die du ins lokale Verteilnetz speist, bezahlt. Dies steigert die Rentabilität deiner Anlage und sie amortisiert sich dadurch schneller.

Ein anderer wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist der Abnahmetarif. Dies ist der Preis pro Kilowattstunde, den du zahlst, wenn du Strom vom Netz beziehen musst.

Des Weiteren muss noch zwischen Voll- und Überschusseinspeisung unterschieden werden:

  • Bei einer Volleinspeisung speist du als Anlagenbetreiber deinen gesamten PV-Strom ins Netz ein.
  • Als Überschusseinspeisung versteht man, dass der Solarstrom vorrangig in deinem Haushalt zur Deckung des Eigenverbrauchs verwendet wird und nur jener Teil, der über diesen Bedarf hinausgeht, ins Netz fließt und verkauft wird.

Der Einspeisetarif an sich ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Einerseits spielt die Leistung deiner PV-Anlage eine Rolle, andererseits muss zwischen geförderten und marktkonformen Tarifen unterschieden werden. Zudem legt die E-Control, die österreichische Regulierungsbehörde für Strom und Gas, diese Einspeisevergütungen für jedes Quartal neu fest. Im Einspeisevertrag zwischen dir als Betreiber der PV-Anlage und dem Energieversorger, der in diesem Fall der Abnehmer ist, wird von der Stromabnahme bis hin zur Vergütung alles genauestens dokumentiert. Darin sind alle Details über die Anlage und die entsprechende Einspeisevergütung ebenso festgehalten wie die Koordinaten des Einspeisepunkts, der Zeitraum der Vertragsdauer und die Resultate der Netzverträglichkeitsprüfung.


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Anforderungen für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz

Damit du deinen nachhaltig produzierten Strom ins Verteilnetz einspeisen kannst, gibt es einige technische und auch rechtliche Voraussetzungen, die zu beachten sind.

Um die technischen Anforderungen zu erfüllen, sind folgende Komponenten notwendig.

  • Einspeisezähler: Mit diesem Zähler wird gemessen, wie viel selbstproduzierter Strom ins Netz eingespeist wird. Diese erhält man beim Netzbetreiber und sie werden im Zählerkasten montiert. Dafür werden auch eigene Einspeise-Zählnummern vergeben. Mittlerweile wird dies oftmals mit einem Smart Meter gemacht, der zugleich das Einspeisemanagement übernimmt und aktuelle Daten an den Netzbetreiber senden kann.
  • Wechselrichter: Dieses Gerät ist dafür zuständig, den produzierten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln und stellt somit die wichtigste technische Voraussetzung dar. Zudem überwacht der Wechselrichter die Verbindung zum öffentlichen Netz, um bei Spannungsabweichung, Frequenzdifferenz oder Fehlerstrom eine Trennung vom Stromnetz zu ermöglichen.

Auch rechtlich gesehen sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Genehmigung: Bei kleinen Anlagen mit bis zu 5 kWp kann problemlos über den Hausanschluss eingespeist werden. Für alle größeren PV-Anlagen muss ein Antrag auf Einspeisung bzw. Netzanschluss gestellt werden. Dabei sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Dies lässt sich gegebenenfalls nachträglich nach unten korrigieren. Dieser Vorgang benötigt viel Zeit, dauert aber maximal acht Wochen. Daher solltest du dieses Verfahren möglichst früh in deiner Planungsphase berücksichtigen. Netzverträglichkeitsprüfung: Um ins öffentliche Netz einspeisen zu können, ist es wichtig, dass der eigene Hausanschluss dafür geeignet ist. Damit das Energieversorgungsunternehmen dies feststellen kann, führt es die Netzverträglichkeitsprüfung durch, deren Ergebnis auch dem Einspeisevertrag beigelegt wird.

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Den richtigen Einspeisetarif finden

In Österreich gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Einspeisevergütung für PV-Strom zu erhalten.

Erste Option: OeMAG

Die österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom, auch bekannt unter dem Namen OeMAG, ist eine Variante, deinen produzierten Strom einzuspeisen. Neben der Vergabe von Förderungen für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlagen ist sie auch dazu verpflichtet, überschüssigen Öko-Strom zum Marktpreis zu kaufen. Wenn du deinen Strom an die OeMAG verkaufen möchtest, dann stelle einen Antrag auf Abnahme zum Marktpreis. Speist deine Anlage bereits bei einem anderen Abnehmer ein, du möchtest nun aber zur Ökostromabwicklungsstelle wechseln, dann ist dafür eine Wechselvollmacht auszufüllen und einzureichen.

Stromabnehmer Einspeisetarif Bedingungen Anpassungen
OeMAG 51,45 Cent/kWh (Marktpreis 4/2022) Abnahme zum Marktpreis; keine Stromlieferung;
Anlagengröße max. 500 kWp
vierteljährlich

Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen zuletzt überprüft: Jänner 2023.

Zweite Möglichkeit: Stromanbieter

Als zweite Möglichkeit kannst du die PV-Einspeisetarife der Stromanbieter in den unterschiedlichen Bundesländern nutzen. Hierfür ist die Auswahl an Energieversorgern in Österreich sehr groß und es gilt, die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen, um den für dich am besten geeigneten zu finden. Es ist jedoch zu beachten, dass du oftmals bereits Stromkunde sein musst, um von den Einspeisetarifen profitieren zu können. Somit spielt auch das Verhältnis zwischen Einspeise- und Abnahmetarif eine Rolle bei der Anbieterwahl.

In der nachfolgenden Tabelle kannst du dir einen Überblick über Anbieter in unterschiedlichen Bundesländern verschaffen.

Angaben ohne Gewähr. Stand der Quellen zuletzt überprüft: Jänner 2023.

Stromabnehmer Einspeisetarif Bedingungen Anpassungen
Energie Burgenland 11,6477 Cent/kWh Strombezug bei Energie Burgenland; keine Grundgebühr; Strombezug für private und gewerbliche Stromkunden; Einspeisetarif ÖkoStrom Burgenland bei Bedarf
AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 42 Cent/kWh für die ersten 500 kWh 35 Cent/kWh für die nächsten 500 kWh für Anlagen bis max. 10 kWp; keine Grundgebühr; bereits Kunde bei AAE vierteljährlich
aWATTar GmbH 26,681 Cent/kWh Grundgebühr: 5,75 Euro/Monat monatlich
Energie AG 18,05 Cent/kWh jährlich
Energie Steiermark 14,00 Cent/kWh für die ersten 1.000kWh/Jahr) 11,00 Cent/kWh von 1.001 kWh bis 2.000 kWh/Jahr Hauptstromtarif bei Energie Steiermark; Abnahme bis zu 50 kWp PV-Anlagenleistung möglich; keine Grundgebühr jährlich
OurPower Energiegenossenschaft 16 Cent/kWh Genossenschaftlicher Online-Marktplatz, um Strom zu verkaufen Preis fixiert bis Ende 2023
TullnEnergie GmbH 22 Cent/kWh für die ersten 500 kWh 18 Cent/kWh für die nächsten 500 kWh keine Grundgebühr; für Anlagen bis 10 kWp bei Bedarf

Von Einspeisegrenzen, Steuern und Balkonkraftwerken

Grundsätzlich darf ein Haushalt in Österreich so viel Leistung ins öffentliche Netz einspeisen wie bezogen wird. Der Netzbetreiber darf dabei jedoch deine Einspeiseleistung beschränken, um anderen ebenso zu erlauben, Erzeugungsanlagen zu bauen, ohne dass dazu sofort das Netz ausgebaut werden muss.

Plane deine eigene PV-Anlage

Die Einkünfte, die du aus deiner Einspeisung generierst, müssen seit 2014 versteuert werden. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Elektrizitätsabgabe sind zu zahlen. Werden jedoch nicht mehr als 12.500 kWh eingespeist, bist du von der Abgabe der Einkommensteuer befreit, solange deine Anlage maximal 25 kWp hat - eine Grenze, die bei privaten Haushalten für gewöhnlich nicht überschritten wird. Auch die Elektrizitätsabgabe entfällt, wenn nicht mehr als 25.000 kWh im Jahr produziert werden. Ansonsten muss sie an das zuständige Finanzamt abgeführt werden, bei dem du deine Anlage innerhalb von vier Wochen ab Inbetriebnahme melden solltest. Die Umsatzsteuer entfällt ebenso, solange die Kleinunternehmergrenze mit einem Wert von 35.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird.

Nicht jede:r Verbraucher:in hat die Möglichkeit, sich eine eigene Photovoltaik-Anlage am Hausdach errichten zu lassen. Daher bieten sich beispielsweise für Mieter: innen oder Wohnungseigentümer:innen sogenannte Balkonkraftwerke gut an, um Sonnenenergie ohne eine aufwändige Installation nutzen zu können. Bei diesen auch Mini-PV-Anlagen oder Stecker-Anlagen genannten Stromerzeugern handelt es sich um Kleinsterzeugeranlagen, die eine Nennleistung von 800 Wp nicht überschreiten dürfen. Diese werden über einen normalen Schutz-Kontakt-Stecker mit dem Stromnetz verbunden und reichen meist aus, um den Grundverbrauch zu decken. Für Anlagen dieser Art ist keine Genehmigung erforderlich, man muss sie nur zwei Wochen vorab beim Netzbetreiber melden. Auch hierfür ist eine Einspeisevergütung möglich, wobei sich diese nicht immer rentiert - insbesondere wenn eine Grundgebühr anfällt. Dies solltest du bei solchen Verträgen unbedingt prüfen!

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