Förderungen für Photovoltaikanlagen werden in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und Kommunalebene vergeben. Auf Bundesebene gibt es mehrmals im Jahr sogenannte Fördercalls, bei denen die jeweilige PV Förderung beantragt werden kann. Bei Otovo erfahren Sie mehr über den genaue Antragszeitpunkt, den Antragsprozess und die Voraussetzungen für diese staatliche Leistung.


Welche Förderung für Photovoltaik gibt es in Österreich?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Stellen, bei denen ein Ansuchen auf Förderungen gestellt werden kann:

  1. Auf Bundesebene gibt es für alle Bundesländer den EAG-Investitionszuschuss.
  2. Auf Landesebene gibt es für die meisten Bundesländer zusätzliche Förderungen (ausgenommen hiervon sind Vorarlberg und Wien (Stand Mai 2023)).
  3. Auf Gemeindeebene kann es weitere Möglichkeiten der Förderung einer PV-Anlage geben, dies gilt es individuell mit der zuständigen Stelle abzusprechen.

Wichtig!

In den meisten Fällen sind die Gelder verschiedener Stellen kombinierbar, jedoch nicht immer. Hier sollten Sie stets die Bedingungen der jeweiligen Photovoltaik Förderung verifizieren.


Bundesförderung Landesförderung Gemeinde-förderung
Gültig für alle Bundesländer

Zuständige Stelle ist die ÖMAG & EAG-Investitionszuschuss

Fördersumme ist max. 30% der Investitionskosten
Möglich in:
Steiermark, Kärnten, Burgenland, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich

Nicht möglich in:
Vorarlberg, Wien
Sehr individuell und meist nur sehr kleine Beträge

Die Bundesförderung ist die interessanteste Förderung, da sie grundsätzlich von jedem Österreicher beantragt werden kann. Aus diesem Grund fokussieren wir uns im Weiteren hauptsächlich darauf. Für nähere Informationen zu Landes- & Gemeindeförderungen können Sie uns gerne direkt kontaktieren.

Otovo berät Sie gerne!

Bundesförderungen für PV-Anlagen: Voraussetzungen, Antragstellung & mehr

Bundesförderungen können sowohl für Neuanlagen als auch für Erweiterungen von PV-Anlagen beantragt werden. Die offizielle Stelle für die Photovoltaik Förderungen vom Bund ist die OeMAG - die Abwicklungsstelle für Ökostrom. Die Antragstellung für die Förderungen werden “Fördercalls” genannt. Im Jahr 2023 gibt es für diese Fördercalls vier Termine:

  • März: Erster Call von 23.3.-6.4.2023
  • Juni: Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
  • August: Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur für Anlagen bis 20kW)
  • Oktober: Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

Bei der Antragstellung wird zwischen vier unterschiedliche Kategorien unterschieden (A, B, C, D). Diese Unterteilung beziehen sich auf die Größe der zu fördernden Solaranlage. Dazu finden Sie nähere Informationen in der untenstehenden Tabelle.

Kategorie A (Anlage 1 kWp bis 10 kWp) Max. 285 €/kWp
Fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach First Come-First Serve-Prinzip
Kategorie B (Anlage über 10 kWp bis 20 kWp) Max. 250 €/kWp
Fixer Fördersatz, Reihung der Förderanträge nach First Come-First Serve-Prinzip
Kategorie C (Anlage über 20 kWp bis 100 kWp) Max. 160 €/kWp
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem First Come-First Serve-Prinzip
Kategorie D (Anlage über 100 kWp bis 1.000 kWp) Max. 140 €/kWp
Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem First Come-First Serve-Prinzip
Stromspeicher Max. 200 €/kWp
fixer Fördersatz, Reihung ist an zwingend einzureichende PV-Anlage gekoppelt

Die jeweilige Fördersumme, kann max. 30 % der Investitionskosten entsprechen. Darüber hinaus sind Förderungen für Speicher, wie Batterien nur in Kombination mit einer Anlage, die mehr als 0,5 kWp hat, möglich.


Wichtig!

Förderungen für Photovoltaikanlagen können grundsätzlich in sogenannten Fördercalls beantragt werden. Nur wenn gerade ein solcher Call „geöffnet“ ist, ist eine Antragstellung überhaupt möglich. Termine für Fördercalls werden im Laufe des jeweiligen Jahr veröffentlicht und zwar sobald eine neue Verordnung dazu in Kraft tritt.


Voraussetzungen für die Teilnahme an Fördercalls

Um an einem Fördercall teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Netzbetreiberanmeldung muss vorhanden sein (es muss eine Zählpunktnummer (ZPN) geben).
  • Alle Genehmigungen oder Anzeigen für die Errichtung oder Erweiterung liegen vor.
  • Der Beginn der Montagearbeiten ist noch nicht erfolgt.
  • Die geplante Anlage entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Ablauf der Antragstellung

Der Prozess bis zur Beantragung der Photovoltaik Förderung setzt sich aus vier wesentlichen Schritten zusammen:

  1. Ticketziehung und Fertigstellung des Antrags
  2. Fördervertragserstellung
  3. Einreichung der Endabrechnung
  4. Auszahlung des Investitionszuschusses

Schritt 1: Ticketziehung

Zu Beginn der Antragstellung muss ein Ticket gezogen werden. Diese Tickets sind sehr begehrt und daher leider auch sehr schnell vergriffen. Innerhalb der letzten Calls waren die Kontingente in den verschiedenen Kategorien innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft.

Sie finden das Ticket auf der Website der OeMAG, ab Beginn des Fördercalls. Die Maske der Ticketziehung sieht wie folgt aus:

Maske Ticketziehung Förderungen Photovoltaik
Maske Ticketziehung Förderungen Photovoltaik

Voraussetzungen für den Erhalt eines Tickets sind die Erstinformationen, wie in der Maske zu erkennen. Diese müssen in einem bestimmten Zeitrahmen ausgefüllt werden - nur die „am schnellsten“ ausgefüllten Maske erhalten dann auch tatsächlich ein Ticket. Das gezogene Ticket kann dann ab dem Folgetag vervollständigt werden, dies muss innerhalb von 18 Stunden passieren. In diesem Schritt sind folgende Informationen notwendig:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung des Förderwerbers (Bei Unternehmen weiters u.a. Firmenbuchnummer, Name und Größe des Unternehmens/Anzahl der Mitarbeiter)
  • Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns der Arbeiten und des Abschlusses;
  • Standort oder geplanten Standort des Vorhabens;
  • Kosten des Vorhabens Angebot
  • Technische Projektbeschreibung
  • Bestätigung über die Möglichkeit eines Anschlusses an das öffentliche Netz
  • Zusammenstellung der Investitionskosten
  • Nachweis über die erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder Anzeigen

Schritt 2: Fördervertragserstellung

Im nächsten Schritt findet die Vertragserstellung statt und der Vertrag kann in dem Online-Portal, in dem auch das Ticket gezogen wurde, heruntergeladen werden. Grundsätzlich ist es wichtig, dass der mit dem Ticket zusammenhängende Antrag innerhalb von 7 Tagen fertiggestellt wird. Danach findet die Prüfung der Unterlagen durch das Fördermanagement statt. Dies dauert meist bis zum Ende des jeweiligen Fördercalls (also ca. 1 Monat).

Schritt 3: Einreichung der Endabrechnung

Folgende Unterlagen müssen für die Endabrechnungen eingereicht werden müssen:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise (Barzahlungen sind ausgeschlossen)
  • Vollständiges Prüfprotokoll eines befugten Unternehmers
  • Fotos der Anlage (bei Photovoltaikanlagen: Front- und Seitenansicht, falls möglich auch Rückansicht) samt Wechselrichter und Fotos der Gesamtfläche zur Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Voraussetzungen
  • Nachweis über die Inbetriebnahme bzw. den Anschluss an das öffentliche Netz

Weiterführend bietet auch Photovoltaik Austria aktuelle Informationen zu den Möglichkeiten der Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher. Es wurde von der OeMAG schon kommuniziert, dass für März 2023 eine Anpassung des Förderprozesses geplant ist. Wie genau der Prozess in Zukunft aussehen wird, ist jedoch noch nicht bekannt.

Schritt 4: Auszahlung des Investitionsschusses

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach der Inbetriebnahme der Anlage und Prüfung der Endabrechnung. Darüber hinaus muss die Abrechnung der Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme bei der Förderstelle auf elektronischem Wege eingegangen sein.

Bei Otovo versuchen wir dich in dem Schritt zur Förderung deiner PV-Anlage bestmöglich zu unterstützen und stehen dir mit allen Informationen zur Seite, um dich so bestmöglich beraten zu können. Interessiert du dich auch für eine Solaranlage für dein Dach? Dann melde dich noch heute bei uns.

Häufig gestellte Fragen


Welche Termine gibt es für die Fördercalls in Österreich für 2023?

Im Jahr 2023 gibt es für diese Fördercalls vier Termine:

  • März: Erster Call von 23.3.-6.4.2023
  • Juni: Zweiter Call von 14.6.-28.6.2023
  • August: Dritter Call von 23.8.-6.9.2023 (nur für Anlagen bis 20kW)
  • Oktober: Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik in Österreich?

Die Höhe der Investitionsförderung vom Bund für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher liegen momentan bei folgenden Fördersätzen:

  • Kategorie A: max. 285 Euro pro kWp
  • Kategorie B: max. 250 Euro pro kWp
  • Kategorie C: max. 180 Euro pro kWp
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